Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Sie haben beispielsweise in einem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park oder in der Umgebung eines Lebensmittelgeschäftes oder Restaurants Ratten entdeckt? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ratten können gefährliche Krankheiten übertragen. 

    Wenn Sie Ratten sehen, melden Sie diese deshalb der zuständigen Stelle. 

    Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen offen Abfall gelagert wird. Dazu zählen beispielsweise wilde Müllablagerungen, offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

    Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

    Zuständigkeit

    • Beratung und Meldung bei Schädlingsbefall:Telefonische Sprechzeiten: Montag- Freitag: 10:00-12:00 Uhr
            E-Mail: ortshygiene@gesundheitsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 15551

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Horner Straße 60 - 70

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses; Fr 09:00 - 14:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Keine

    Voraussetzungen

    Sie haben Ratten in Ihrer Umgebung entdeckt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auf Privatgrundstücken

    Informieren Sie die Eigentümer:in des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieter:in. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen haben. Der Grundstückseigentümer ist für die Beseitigung eines Rattenbefalls zuständig.

    Hinweis: Sind die Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, können Sie das Gesundheitsamt Bremen informieren. 

    Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sind Sie selbst für die Rattenbekämpfung auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Wenden Sie sich dazu an ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen. 

    Auf öffentlichen Flächen

    Melden Sie dem Gesundheitsamt Bremen, wo Sie Ratten gesehen haben. Das Gesundheitsamt berät und leitet an die zuständigen Stellen weiter. 

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie vermeiden Sie Rattenbefall?

    Bauliche Mängel:

    Achten Sie darauf, dass keine Öffnungen, wie Löcher oder Risse in Außenwänden vorhanden sind. Auch nicht zu schließende oder offenstehende Türen ermöglichen das Eindringen der Tiere ins Gebäude. 

    Lagerung der gelben Säcke:

    Lagern Sie gelbe Säcke in verschlossenen Räumen. Wenn das nicht möglich ist, hängen Sie die Säcke zum Beispiel an einem Haken an der Wand auf. Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen locken Ratten an.

    Biotonnen und Komposter:

    Achten Sie regelmäßig auf Nagerspuren oder Öffnungen an der Biotonne und dem Komposter. Ratten nagen sich von unten durch den Kunststoff um an frisch weggeworfene Essensreste zu gelangen.

    Komposthaufen:

    Entsorgen Sie keine unzubereiteten, nicht pflanzlichen Speisereste und keine gekochten Speisereste auf dem Komposthaufen. Dadurch werden unwillkürlich Ratten angelockt.

    Bodendecker:

    Kürzen Sie die Bodendecker regelmäßig, um Ratten so wenig Unterschlupf wie möglich zu bieten.

    Private Tierhaltung:

    Entfernen Sie nach jeder Fütterung (zum Beispiel bei Hühnern) unbedingt die Futterreste. Damit vermeiden Sie eine Zuwanderung und Einnistung.

    Fütterungsstellen an offenen Plätzen und Gewässern:

    Füttern Sie keine Tauben und Enten. Die Fütterungsreste locken Ratten an. 

    Kanalisation:

    Entsorgen Sie Essensreste niemals über die Toilette. 

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English