Ratten melden
Sie haben beispielsweise in einem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park oder in der Umgebung eines Lebensmittelgeschäftes oder Restaurants Ratten entdeckt? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Ratten können gefährliche Krankheiten übertragen.
Wenn Sie Ratten sehen, melden Sie diese deshalb der zuständigen Stelle.
Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen offen Abfall gelagert wird. Dazu zählen beispielsweise wilde Müllablagerungen, offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.
Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.
Zuständigkeit
- Beratung und Meldung bei Schädlingsbefall:Telefonische Sprechzeiten:
Montag- Freitag: 10:00-12:00 Uhr
E-Mail: ortshygiene@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361 15551
Ansprechpartner
Gesundheitsamt Bremen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses; Fr 09:00 - 14:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Keine
Voraussetzungen
Sie haben Ratten in Ihrer Umgebung entdeckt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Auf Privatgrundstücken
Informieren Sie die Eigentümer:in des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieter:in. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen haben. Der Grundstückseigentümer ist für die Beseitigung eines Rattenbefalls zuständig.
Hinweis: Sind die Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, können Sie das Gesundheitsamt Bremen informieren.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sind Sie selbst für die Rattenbekämpfung auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Wenden Sie sich dazu an ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen.
Auf öffentlichen Flächen
Melden Sie dem Gesundheitsamt Bremen, wo Sie Ratten gesehen haben. Das Gesundheitsamt berät und leitet an die zuständigen Stellen weiter.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wie vermeiden Sie Rattenbefall?
Bauliche Mängel:
Achten Sie darauf, dass keine Öffnungen, wie Löcher oder Risse in Außenwänden vorhanden sind. Auch nicht zu schließende oder offenstehende Türen ermöglichen das Eindringen der Tiere ins Gebäude.
Lagerung der gelben Säcke:
Lagern Sie gelbe Säcke in verschlossenen Räumen. Wenn das nicht möglich ist, hängen Sie die Säcke zum Beispiel an einem Haken an der Wand auf. Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen locken Ratten an.
Biotonnen und Komposter:
Achten Sie regelmäßig auf Nagerspuren oder Öffnungen an der Biotonne und dem Komposter. Ratten nagen sich von unten durch den Kunststoff um an frisch weggeworfene Essensreste zu gelangen.
Komposthaufen:
Entsorgen Sie keine unzubereiteten, nicht pflanzlichen Speisereste und keine gekochten Speisereste auf dem Komposthaufen. Dadurch werden unwillkürlich Ratten angelockt.
Bodendecker:
Kürzen Sie die Bodendecker regelmäßig, um Ratten so wenig Unterschlupf wie möglich zu bieten.
Private Tierhaltung:
Entfernen Sie nach jeder Fütterung (zum Beispiel bei Hühnern) unbedingt die Futterreste. Damit vermeiden Sie eine Zuwanderung und Einnistung.
Fütterungsstellen an offenen Plätzen und Gewässern:
Füttern Sie keine Tauben und Enten. Die Fütterungsreste locken Ratten an.
Kanalisation:
Entsorgen Sie Essensreste niemals über die Toilette.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.08.2024