Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften

    Eingang von Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft sowie bestimmter Erzeugnissen nicht tierischer Herkunft

    Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.

    Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.

    Beschreibung

    Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem

    Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland

    Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können

    Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln

    Zuständigkeit

    • Funktionspostfach: Grenzkontrollstelle Bremerhaven      E-Mail: officegkst@lmtvet.bremen.de
    • Funktionspostfach: Grenzkontrollstelle Bremen      E-Mail: office1@lmtvet.bremen.de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lötzener Straße 3

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremerhaven

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiladestraße 1

    27572 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 13:00; Fr 09:00 - 13:30; Mo-Do 13:30 - 15:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bill of Lading
    • Ggf. Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
    • Ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
    • Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft

      GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)

       

    Voraussetzungen

    Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD,  BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
    es findet eine Dokumentenkontrolle und  abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und  Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.

    Fristen

    Voranmeldung der Sendung einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Hafen

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Vorgang.

    Kosten

    Kostenpflichtig siehe Gesundheits-Kostenverordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
    Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    GKS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English