Eingang von Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft sowie bestimmter Erzeugnissen nicht tierischer Herkunft
Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.
Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.
Beschreibung
Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem
Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland
Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können
Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln
Zuständigkeit
- Funktionspostfach: Grenzkontrollstelle Bremerhaven E-Mail: officegkst@lmtvet.bremen.de
- Funktionspostfach: Grenzkontrollstelle Bremen E-Mail: office1@lmtvet.bremen.de
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremen
Beschreibung
Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
für amtstierärztliche Untersuchungen von Haustieren:; Mo -Fr nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet); Standort Bremerhaven
Beschreibung
Unsere Aufgaben Überwachung der Herstellung und des Groß- und Einzelhandels mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Kosmetika; Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven - Überwachung der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft aus Drittländern; Überwachung der Einhaltung der Fleischhygiene an den Schlachthöfen in Bremen und Bremerhaven; Ausstellung von Zertifikaten/Bescheinigungen für den Export von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln tierischer Herkunft, Impfstoffen für Tiere und Impfstofferreger; Die Pflanzenbeschau kontrolliert an den Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenteile sowie Früchte, die für den Export oder Import (Drittländer) bestimmt sind; Überwachung sämtlicher Betriebe, die Futtermittel herstellen, in den Verkehr bringen oder verfüttern (Landwirtschaft); Ausstellung von Seuchenfreiheitsbescheinigungen; Amtstierärztliche Bescheinigungen im Reiseverkehr mit Haustieren/Nutztieren; Entgegennahme von Beschwerden über Lebensmittel; Entgegennahme von Tierschutzbeschwerden; Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere die Überwachung tierschutzrechtlicher Anforderungen bei der Haltung, dem Umgang, dem Handel und dem Transport von Tieren; dem Tierseuchengesetz; dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 13:00; Fr 09:00 - 13:30; Mo-Do 13:30 - 15:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bill of Lading
- Ggf. Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
- Ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
- Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft
GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)
Voraussetzungen
Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD, BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
es findet eine Dokumentenkontrolle und abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.11.2024
Stichwörter
GKS