elektronischer Aufenthaltstitel

    eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

    Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

    Beschreibung

    Aufenthaltstitel werden i.d.R. in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen  als sog. elektronischer Aufenthaltstitel/eAT ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, i.d.R. bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt. Nach Fertigstellung des eAT übersendet die Bundesdruckerei den eAT an das Migrationsamt.

    Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu. 

    Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel". 

    Ansprechpartner

    Migrationsamt

    Beschreibung

    Aktuelle Informationen

    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2026. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“. 

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können.

    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.

    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      mailto:office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    • telefonisch unter: 0421 361-88630 oder
    • per E-Mail an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an mailto:office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.

    Bitte nennen Sie uns in der E-Mail

    • Ihren Namen,
    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Wohnanschrift,
    • Ihre Kontaktdaten

    und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.

    Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: 0421 361-88630(Mo: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Mi, Do: 08.00 bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthalt

    Beschreibung

    Termine nur nach Vereinbarung

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kunden und Kundinnen, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen.

    Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Personalien, Ihrem Anliegen und dem Aktenzeichen: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

    Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine Rückmeldung.
    Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

    Alle Kunden, die bereits einen Aufenthaltstitel in Bremen bekommen haben, erhalten automatisch vor Ablauf einen Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Bitte nehmen Sie diesen Termin nach Möglichkeit wahr, da wir nur so garantieren können, dass Ihr Titel rechtzeitig vor Ablauf verlängert wird.

    Kunden, die nach ihrer Einreise nach Deutschland erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, benötigen ebenfalls einen Termin zur Vorsprache.

    Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheiduung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361-88630 (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)(montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

    E-Mail: office@migrationsamt.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    • Vollmacht zur Abholung eines eAT
      Wenn ein elektronischer Aufenthaltstitel nicht persönlich abgeholt werden kann, benötigt die mit der Abholung beauftragte Person eine von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterschriebene Vollmacht.

    Voraussetzungen

    Allgemein gilt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels:

    Biometrische Daten:
    Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig.

    Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) wird ein biometrisches Foto (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Der eAT wird in der Ausländerbehörde beantragt und dann von der Bundesdruckerei in Berlin produziert.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt persönlich beantragt haben, schicken wir Ihnen Ihren eAT per Post zu, sobald dieser von der Bundesdruckerei hergestellt wurde. 

    Den PIN-Brief für Ihren eAT erhalten Sie bei der Antragstellung im Migrationsamt. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert min. 4 Wochen.

    Kosten

    Die Kosten für Ihren Aufenthaltstitel werden Ihnen mit Ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt / spätestens bei Ihrem Termin zur Beantragung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2025

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English