Steuererklärung Prüfung

    Bearbeitungsstand der Steuererklärung

    Bearbeitungsstand der Steuererklärung / Dauer der Bearbeitung

    Beschreibung

    Die  Steuererklärungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Erklärungseingangs bearbeitet. Je nach Steuerfall handelt es sich um komplexe  und weniger komplexe Sachverhalte, sodass keine allgemeingültige Aussage über den Bearbeitungsstand einer Steuererklärung getroffen werden kann.

    Wie lange dauert die Bearbeitung? 

    Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, wie viele Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Zeitraums abgegeben werden. Insbesondere zu den gesetzlichen Abgabestichtagen ist mit einem erhöhten Erklärungsaufkommen und damit mit einer verlängerten Bearbeitungszeit in den Finanzämtern zu rechnen.

    Gesetzliche Abgabestichtage für Bürgerinnen und Bürger ohne Steuerberatung: 
    Besteuerungszeitraum        Abgabestichtag
    2021                                 01.11.2022
    2022                                 02.10.2023
    2023                                 02.09.2024
    2024                                 31.07.2025
    2025                                 31.07.2026

    Gesetzliche Abgabestichtage für Bürgerinnen und Bürger mit Steuerberatung:
    Besteuerungszeitraum        Abgabestichtag
    2021                                 31.08.2023
    2022                                 31.07.2024
    2023                                 02.06.2025
    2024                                 30.04.2026
    2025                                 01.03.2027

    Daneben können in den einzelnen Arbeitsbereichen der Finanzämter unterschiedliche Arbeitsstände zum Beispiel durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten vorkommen.

    Das angegebene Datum stellt somit lediglich einen Richtwert des aktuell bearbeiteten Erklärungseingang dar. Die individuelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann davon abweichen, das heißt früher oder später erfolgen.

    Finanzamt Bremen

    • Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende und Selbständige, Steuernummer 460-200-0000 bis 460-283-99999): 29.07.2024
    • Überschusseinkünfte (Arbeitnehmerfälle, Steuernummer 460-300-0000 bis 460-579-99999): 01.07.2024

    Finanzamt Bremerhaven

    • Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende und Selbständige, Steuernummer 475-200-00000 bis 475-283-99999): 20.09.2024
    • Überschusseinkünfte (Arbeitnehmerfälle, Steuernummer 475-300-00000 bis 475-579-99999): 17.10.2024 

    Stand: 22.11.2024

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremerhaven

    Beschreibung

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde

    Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.

    Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.

    Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
    Telefon: +49 471 596 99174
    E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rickmersstraße 90

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.


    Konten der Finanzkasse
    Deutsche Bundesbank

    IBAN DE 86250000000025001531
    BIC MARKDEF 1250 

    Weser- Elbe Sparkasse 
    IBAN DE 57292500000001100068
    BIC BRLADE21BRS

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).

    Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.

    Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.

    Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
    E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

     

     


    Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 90909

    Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091

    E-Mail: office@fa-hb.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Helfen Sie mit!

    Um eine schnelle und reibungsfreie Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu ermöglichen, möchten wir darauf hinweisen, dass Steuererklärungen möglichst in elektronischer Form (z. B. über http://www.elster.de/) und vollständig abzugeben sind.

    Für die Beantwortung von Anfragen des Finanzamtes oder auch um folgende Unterlagen einzureichen, können Sie ebenfalls www.elster.de (http://www.elster.de/)nutzen:

    • Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen
    • Anträge auf Fristverlängerung
    • Einsprüche
    • Belegnachreichungen zur Steuererklärung
    • Sonstige Nachrichten an das Finanzamt

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English