Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    • Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
    • wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

    Beschreibung

    Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung wird zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen beziehungsweise das des Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsicherung ist seit dem 01. Januar 2005 eine Hilfeart der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).

    Im Unterschied zu anderen Leistungen der Sozialhilfe wird von unterhaltspflichtigen Kindern beziehungsweise Eltern kein Unterhalt gefordert, wenn das Jahreseinkommen pro unterhaltspflichtiger Person unter 100.000 Euro liegt. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

    Die Grundsicherung umfasst

    • Den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz
    • Die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Ggfls. Mehrbedarfe zum Beispiel für:
      1. Schwerbehinderung mit Merkmal G und aG im Schwerbehindertenausweis
      2. kostenaufwendige Ernährung
      3. werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche
      4. Alleinerziehung
      5. eine dezentrale Warmwasserversorgung
      6. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
    • Einmalige Bedarfe für:
    1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
    2. Erstausstattung für Bekleidung
    3. Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
    4. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen
    5. Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten

    Grundsicherung wird auch bei stationärer Unterbringung zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung gewährt.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

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    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

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    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

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    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

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    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

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    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Sozialdienst Erwachsene - wirtschaftliche Hilfen

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    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

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    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Unterhaltstitel

      Wenn vorhanden: Unterhaltsurkunde, Gerichtsbeschluss - Urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage.

    • Scheidungsbeschluss oder –urteil

      Wenn Sie geschieden sind.

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

      Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

    • Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung

      z.B. Feststellung des Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Ehe- oder Lebenspartners

      Das sind z.B. Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeldbescheid, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebenversicherungen, Auto

    • Mietvertrag und Nebenkostennachweise

      Mietvertrag oder bestehende Mietvertragsänderungen, aktuelle Nebenkostennachweise wie z.B.: Huskosten

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
    • wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

    Zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste ein Antragsformular bereit. Es ist in den Sozialzentren erhältlich und wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

    Fristen

    Leistungsgewährung ab 1. des Monats der Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English