Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer
Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer
Beschreibung
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen.
Viele von Ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen einer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Rat und Hilfe an. Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen. Ansprechpersonen stehen Ihnen an unseren Standorten Bremen (Mitte), Bremen Nord und Bremerhaven zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu begleiten.
Vielleicht wissen Sie bereits, dass jede Existenzgründerin / jeder Existenzgründer innerhalb eines Monats nach Betriebsbeginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) zur Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines Einzelunternehmens verpflichtend elektronisch dem Finanzamt übermitteln muss.
Am einfachsten können Sie diese Übermittlung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Onlinefinanzamt“ unter www.elster.de erledigen. Nach der Registrierung bei ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter „Formulare & Leistungen“.
Möchten Sie das Beratungsangebot wahrnehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpersonen oder buchen Sie einen Vor-Ort-Termin.
Zuständigkeit
- Frau Dudek E-Mail: egb@fa-hb.Bremen.de
Telefon: +49 421 36195365 - Herr Kai Uwe RosenbergStandort: Bremen (Mitte) - Haus des Reichs, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
Existenzgründung (ab Nilssoo)
E-Mail: egb@fa-hb.Bremen.de
Telefon: +49 421 36195364 - Herr Andreas KlingenbergStandort: Bremerhaven - Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven
E-Mail: egb.bremerhaven@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Telefon: +49 471 59699247
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven
Beschreibung
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde
Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.
Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: +49 471 596 99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank
IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250
Weser- Elbe Sparkasse
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS
Finanzamt Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).
Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.
Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.
Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de
Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 90909
Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091
E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.
Beratungsstelle für Existenzgründung Bremerhaven
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:
https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:
http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung
Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.
Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 471 59699000
Beratungsstelle für Existenzgründung Bremen
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:
https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:
http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung
Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.
Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 36190909
E-Mail: egb@fa-hb.bremen.de
Internet
Beratungsstelle für Existenzgründung Bremen-Vegesack
Beschreibung
In der Außenstelle Vegesack können derzeit keine Beratungen stattfinden. Eine Beratung ist derzeit nur in Stadtmitte möglich.
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:
https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:
http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung
Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.
Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 36190909
E-Mail: egb-vege@fa-hb.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal
- Elektronisch übermittelter Fragebogen
Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:
Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de
Voraussetzungen
Voraussetzungen für persönliche Beratungen im Finanzamt sind:
- Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal
- Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:
Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de
Bei Verständnisfragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpersonen.
Rechtsgrundlage(n)
- §88 Abgabenordnung, Untersuchungsgrundsatz
- § 90 Abgabenordnung, Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 Abgabenordnung, Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 Abgabenordnung, Vorlagen von Urkunden
- § 138 Abgabenordnung, Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 85 Abgabenordnung, Besteuerungsgrundsätze
Verfahrensablauf
Eine Beratung in Bremen ist derzeit nur in Bremen Stadtmitte möglich.
Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle https://www.einheitlicher-ansprechpartner.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen132.c.122100.de an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbstständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit an.
Für die steuerliche Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wenn Sie keine kommerzielle Software zur Verfügung haben, können Sie dies auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Weitere Informationen
- Merkblatt zur ordnungsgemäßen Rechnungstellung für die Ausstellung von Rechnungen ergeben sich aus dem Umsatzsteuergesetz formelle Voraussetzungen. Diese werden in diesem Merkblatt aufgeführt.
- Selbständigkeit und das Finanzamt- Broschüre
- Merkblatt Ansprechpersonen und Beratung für Existenzgründung
- Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Bremen
- Merkblatt Kassenführung
- Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.11.2024