Existenzgründung Beratung

    Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer

    Existenzgründung / Anmeldung eines Unternehmens / Beantragung einer Steuernummer

    Beschreibung

    Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen. 

    Viele von Ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen einer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Rat und Hilfe an. Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen. Ansprechpersonen stehen Ihnen an unseren Standorten Bremen (Mitte), Bremen Nord und Bremerhaven zur Verfügung.

    Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. 

    Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu begleiten. 

    Vielleicht wissen Sie bereits, dass jede Existenzgründerin / jeder Existenzgründer innerhalb eines Monats nach Betriebsbeginn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) zur Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines Einzelunternehmens verpflichtend elektronisch dem Finanzamt übermitteln muss. 

    Am einfachsten können Sie diese Übermittlung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Onlinefinanzamt“ unter www.elster.de erledigen. Nach der Registrierung bei ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter „Formulare & Leistungen“. 

    Möchten Sie das Beratungsangebot wahrnehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpersonen oder buchen Sie einen Vor-Ort-Termin. 

    Zuständigkeit

    • Frau Dudek      E-Mail: egb@fa-hb.Bremen.de
            Telefon: +49 421 36195365
    • Herr Kai Uwe RosenbergStandort: Bremen (Mitte) - Haus des Reichs, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen Existenzgründung (ab Nilssoo)
            E-Mail: egb@fa-hb.Bremen.de
            Telefon: +49 421 36195364
    • Herr Andreas KlingenbergStandort: Bremerhaven - Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven
            E-Mail: egb.bremerhaven@finanzamtbremerhaven.bremen.de
            Telefon: +49 471 59699247

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremerhaven

    Beschreibung

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde

    Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.

    Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.

    Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
    Telefon: +49 471 596 99174
    E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rickmersstraße 90

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.


    Konten der Finanzkasse
    Deutsche Bundesbank

    IBAN DE 86250000000025001531
    BIC MARKDEF 1250 

    Weser- Elbe Sparkasse 
    IBAN DE 57292500000001100068
    BIC BRLADE21BRS

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).

    Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.

    Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.

    Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
    E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

     

     


    Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 90909

    Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091

    E-Mail: office@fa-hb.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratungsstelle für Existenzgründung Bremerhaven

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:

    http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung

    Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung. 

    Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.

    Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rickmersstraße 90

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratungsstelle für Existenzgründung Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:

    http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung

    Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung. 

    Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.

    Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratungsstelle für Existenzgründung Bremen-Vegesack

    Beschreibung

    In der Außenstelle Vegesack können derzeit keine Beratungen stattfinden. Eine Beratung ist derzeit nur in Stadtmitte möglich.

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit der Finanzämter Bremen und Bremerhaven hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus

    Die Finanzämter im Lande Bremen halten für die steuerliche Begleitung von Existenzgründer:innen eine Reihe von Informationsmaterialien und Formularen bereit. Diese Hilfen können Sie unter der folgenden Internetadresse abrufen:

    http://www.finanzen.bremen.de/info/existenzgruendung

    Für nähere Auskünfte über das Besteuerungsverfahren bei Existenzgründungen stehen Ihnen in Ihrem zuständigen Finanzamt Auskunftspersonen zur Verfügung. 

    Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.

    Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 32

    28757 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal
    • Elektronisch übermittelter Fragebogen

      Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

      Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:

      Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für persönliche Beratungen im Finanzamt sind:

    • Erfolgreiche Registrierung im ELSTER-Portal
    • Ein zuvor ausgefüllter und elektronisch übermittelter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an:

    Tel. +49 421 361 95127 oder per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

    Bei Verständnisfragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpersonen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Beratung in Bremen ist derzeit nur in Bremen Stadtmitte möglich.

    Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle  https://www.einheitlicher-ansprechpartner.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen132.c.122100.de an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbstständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit an.

    Für die steuerliche Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wenn Sie keine kommerzielle Software zur Verfügung haben, können Sie dies auf dem kostenfreien Portal der Finanzverwaltung „Mein Elster“ unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung erledigen.

    Fristen

    Bitte schauen Sie unter dem Eintrag "Häufig gestellte Fragen" nach

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English