Pfändungsschutzkonto Einrichtung

    Pfändungsschutzkonto einrichten

    Sind Sie verschuldet und erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz?

    Wurden Ihrer Bank oder Sparkasse von Gläubigern Schuldtitel zwecks Pfändung Ihres Kontos übersandt?

    Wurden eventuell schon Pfändungen veranlasst, sodass keine Auszahlungsbeträge auf Ihrem Konto mehr zur Verfügung stehen?

    Dann haben Sie Anspruch auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

    Beschreibung

    Um Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, müssen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Umwandlungsantrag stellen. Nur mit einem P-Konto sind Sie vor Pfändungen bis zur Selbstbehaltsgrenze geschützt.

    Für Banken und Sparkassen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, auf dem Konto eingehende Sozialleistungen für einen bestimmten Zeitraum stehen zu lassen.

    Die Banken und Sparkassen müssen sämtliche Zahlungseingänge bei Vorlage von Nachweisen ausgetitelter Forderungen an die Gläubiger auskehren.

    Für Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz besteht ein Anspruch auf Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto.

    Nur ein Pfändungsschutzkonto schützt bis zur Höhe der Selbstbehaltsgrenze vor Pfändungen. Die Höhe des Grundfreibetrages richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen. Überdurchschnittliche, aber notwendige höhere Kosten für die Unterkunft können im Einzelfall ebenfalls zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen. Die jeweils aktuellen Beträge können Sie der Tabelle zu den Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) entnehmen.

    Das Bundesministerium für Justiz stellt eine Übersicht zu den Pfändungsfreigrenzen nach §850 c Zivilprozessordnung online zur Verfügung. Den Link finden Sie im Bereich Weitere Informationen. 

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 39

    28203 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz

    Beschreibung

    Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfalzburger Straße 69 A

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen

      Für die Antragstellung bei dem Geldinstitut muss der Sozialleistungsbezug nachgewiesen werden.

    Voraussetzungen

    Jede Person mit Schuldverpflichtungen kann die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto veranlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto bei dem Kreditinstitut, der Bank oder Sparkasse, bei der das Konto unterhalten wird.

    Sie weisen den Bezug von Sozialleistungen durch Vorlage z. B. des Sozialleistungsbescheides nach. Nach Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sind die Zahlungseingänge bis zum Freibetrag sicher.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 7 Tage

    Kosten

    wie Girokonto

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn bereits Pfändungen erfolgt sind und Ihnen nun das Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes fehlt, können Sie sich mit ihrem zuständigen Sozialzentrum in Verbindung setzen. Dafür müssen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

    Sie müssen in diesem Fall die erfolgte Pfändung durch Vorlage eines aktuellen Kontoauszuges bzw. einer Buchungsbestätigung (bei Sparbüchern) nachweisen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Existenzsicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English