Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen, 

    • wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind und
    • wenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten.

    Beschreibung

    Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts, die sogenannte Existenzsicherung, sind aufgeteilt auf das SGB II und SGB XII. Erwerbsfähige und ihre Angehörigen erhalten Leistungen nach SGB II. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Befristet nicht Erwerbsfähige erhalten Leistungen nach SGBXII. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.

    Bezieht der Ehemann/die Ehefrau bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin Leistungen nach SGB II, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII. Es muss dann beim Jobcenter ein Antrag nach SGB II gestellt werden.

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII wird gewährt, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann.

    Ab 1.1.2024 gelten folgende Regelbedarfsstufen:

    Regelbedarfsstufe 1

    Erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt: 563 Euro

    Regelbedarfsstufe 2

    Erwachsene Person, wenn sie in einer Wohnung mit Ehe- oder Lebenspartnern oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt: 506 Euro

    Regelbedarfsstufe 3

    Erwachsene Person bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung: 451 Euro

    Regelbedarfsstufe 4

    Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs: 471 Euro

    Regelbedarfsstufe 5

    Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs: 390 Euro

    Regelbedarfsstufe 6

    Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs: 357 Euro

    Es können bei Bedarf Mehrbedarfe bewilligt werden, die im Einzelfall beantragt und begründet werden müssen. Weiterhin werden bei Bedarf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste | Sozialzentrum 2 | Sozialdienst Erwachsene - wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original, keine Kopie)
    • Belastungsnachweis

      Sämtliche Belastungsnachweise, wie z.B.

      Mietvertrag inkl. Nachweise der Mietzahlungen,

      Nachweis über ggfl. zusätzlich zu zahlende Energiekosten (Strom, Wasser, Gas)

      Nachweis der jeweiligen Krankenversicherung, gffs. Beitragsrechnung etc.,

    • Vermögensnachweis

      z. B. Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto, u.s.w.  

    • Bankverbindung
    • Gültiger Aufenthaltstitel

      Bei ausländischer Staatsangehörigkeit. Gegebenenfalls mit Zusatzblatt.

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

      Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

    Voraussetzungen

    • keine oder keine ausreichende befristete Rente oder sonstige Einkommen oder Vermögen
    • stark eingeschränkte Erwerbsfähigkeit oder befristete volle Erwerbsminderung
    • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann ohne Einhaltung einer Form schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen dann vollständig und zeitnah nachgereicht werden.

    Zur Beantragung der SGB XII Leistungen stellen die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste ein Antragsformular bereit. Dieses ist in den Sozialzentren erhältlich und wird in der Regel vom Sachbearbeiter/ von der Sachbearbeiterin gemeinsam mit dem Antragsteller/ der Antragstellerin ausgefüllt.

    Für Tage vor der Antragstellung können keine Leistungen bewilligt werden.

    Fristen

    Leistungsgewährung ab Bekanntwerden der Hilfebedürftigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung für die umgehende Bearbeitung ist der vollständig vorliegende Antrag.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird monatlich als Pauschalleistung im Voraus gezahlt.

    kla

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Existenzsicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English