Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungs- und Teilhabepaket

    Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt?

    Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

    Beschreibung

    Der Rechtsanspruch auf Leistungen umfasst im Einzelnen grundsätzlich folgende Leistungen:

    • Sport, Kultur und Freizeit: Damit Kinder bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen können, stehen pro Kind monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und ggf. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
    • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule. Die Teilnahme am Mittagessen eines Kindes ist kostenfrei.
    • Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 130 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 65 Euro gewährt.
    • Lernförderung: Sofern ein Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen.
    • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt von der jeweiligen Schule oder Kindertageseinrichtung.
    • Schülerbeförderung: Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre können ab 01.01.2022 kostenlos den innerbremischen Personennahverkehr nutzen, so dass darüber hinaus keine Schülerbeförderung gewährt wird. Für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre werden die Fahrtkosten zur Schule übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht an anderer Stelle übernommen werden. Anträge sind in den Schulen erhältlich.

    Zuständigkeit

    • Gesamtstädtische Koordinatorin Bildung und Teilhabe Antje Borrmann      E-Mail: antje.borrmann@soziales.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 8383
            Fax: +49 421 496 8383

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 9

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Sortillienstraße 2 - 18

    28199 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.

    Kontakt

    Internet

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    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

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    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

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    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 29-33

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Internet

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    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorsteinweg 48-52

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 5660 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.Mitte@jobcenter-ge.de

    Internet

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    Technisch geändert am 03.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle West

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffbauerweg 22

    28237 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 566 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.West@jobcenter-ge.de

    Internet

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    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Fortmann-Straße 24

    28759 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 5660 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.Nord2@jobcenter-ge.de

    Internet

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    Technisch geändert am 03.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenlander Straße 10

    28199 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 5660 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.Sued@jobcenter-ge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost I

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Heerstraße 69

    28307 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 5660 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.Ost1@jobcenter-ge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost II

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenallee 130

    28211 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 5660 0(Montag - Freitag von 8:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

    E-Mail: Jobcenter-Bremen.Ost2@jobcenter-ge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremen

    Beschreibung

    Nutzen Sie den Schulwegweiser, um eine konkrete Schule zu finden. Diesen finden Sie hier: https://www.bildung.bremen.de/schulwegweiser-3714

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Bezug von Leistungen nach:

    • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Bürgergeld)
    • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
    • Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeldgesetz (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
    • Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     

    Der Antrag auf Leistungen von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch beim Jobcenter Bremen sowie von Sozialhilfe und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Amt für Soziale Dienste beinhaltet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahre müssen dazu den Schulbesuch nachweisen.

    Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, müssen beim Amt für Soziale Dienst entsprechende Nachweise vorlegen, um den Anspruch auf diese Leistung geltend zu machen.

    Für die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird dem/ der Berechtigten ein "Bremen-Pass" ausgehändigt. Im Regelfall wird der Bremen-Pass bei Antragstellung direkt persönlich ausgehändigt. Sofern ein schriftlicher Antrag auf dem Postweg erfolgt, wird der Bremen-Pass übersandt.

    Damit werden die Leistungen grundsätzlich bewilligt.

    Fristen

    Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Antragsmonats. Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe noch rückwirkend für 12 Monate erhalten, sofern nachgewiesen wird, dass seit diesem Datum durchgehend diese Leistungen bezogen wurden.

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die grundsätzliche Anspruchsberechtigung vorliegt, kann innerhalb einer Woche der Bremen-Pass ausgestellt werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Achtung: Die Gültigkeit des Bremen-Pass ist zeitlich begrenzt.  Nach Ablauf des Berechtigungszeitraums ist ein erneuter Antrag für diese Leistungen zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Nachhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English