Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Öffentliche Grundlasten

    Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.

    Zuständigkeit

    • Frau Andrea JürgensAuskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
            E-Mail: baulastauskunft@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 5553
            Fax: +49 421 496 5553
    • Herr Jörg SchütteEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
            E-Mail: joerg.schuette@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 5581
            Fax: +49 421 496 5581
    • Herr Dennis MünchenbergEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
            E-Mail: dennis.muenchenberg@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 6101
            Fax: +49 421 496 6101
    • Bauamt Bremen-Nord      E-Mail: office@bbn.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 0
            Fax: +49 421 361 7776

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord

    Beschreibung

    Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

    Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail unter: baulastauskunft@bau.bremen.de.

    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

    Verfahrensablauf

    Die Informationen werden ausgegeben:

    • an Notare,
    • an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges
      oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter
      als zwölf Monate sein.

    Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    Bitte achten Sie auf den speziellen Zuständigkeitsbereich für Bremen-Nord!

    Kosten

    je Grundbuchgrundstück: Gebühr 13.0 EUR

    Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite: Gebühr 5.0 EUR

    Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite: Gebühr 3.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English