Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Öffentliche Grundlasten
Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.
Zuständigkeit
- Frau Andrea JürgensAuskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
E-Mail: baulastauskunft@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 5553
Fax: +49 421 496 5553 - Herr Jörg SchütteEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
E-Mail: joerg.schuette@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 5581
Fax: +49 421 496 5581 - Herr Dennis MünchenbergEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
E-Mail: dennis.muenchenberg@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361 6101
Fax: +49 421 496 6101 - Bauamt Bremen-Nord E-Mail: servicenord@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361-18666
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Beschreibung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung I Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Beschreibung
Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.
Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen-bremen-nord-2144234.
Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.
Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 17:00; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361-18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).
Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail unter: baulastauskunft@bau.bremen.de.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Informationen werden ausgegeben:
- an Notare,
- an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges
oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter
als zwölf Monate sein.
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Bitte achten Sie auf den speziellen Zuständigkeitsbereich für Bremen-Nord!
Kosten
je Grundbuchgrundstück: Gebühr 15.0 EUR
Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite: Gebühr 6.0 EUR
Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite: Gebühr 3.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.01.2025