Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Öffentliche Grundlasten

    Die Neueintragung von öffentlichen Grundlasten zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Verpflichtungen ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht mehr möglich.

    Zuständigkeit

    • Bauamt Bremen-Nord      E-Mail: servicenord@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-18666
    • Frau Andrea JürgensAuskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
            E-Mail: baulastauskunft@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 5553
            Fax: +49 421 496 5553
    • Herr Jörg SchütteEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
            E-Mail: joerg.schuette@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 5581
            Fax: +49 421 496 5581
    • Herr Dennis MünchenbergEintragung & Änderung im Baulastenverzeichnis
            E-Mail: dennis.muenchenberg@bau.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 6101
            Fax: +49 421 496 6101

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)

    Beschreibung

    Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.

    Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/info/bbn

    Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

    Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 17:00; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

    Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail unter: baulastauskunft@bau.bremen.de oder für den Bereich Bremen-Nord: servicenord@bau.bremen.de.

    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Informationen werden ausgegeben:

    • an Notare,
    • an andere Personen oder Institutionen unter Vorlage eines Grundbuchblattauszuges
      oder des Bescheides über die Grundbesitzabgaben. Die Unterlagen dürfen nicht älter
      als zwölf Monate sein.

    Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    Kosten

    je Grundbuchgrundstück Bei positiver Auskunft kommen Gebühren für Kopien hinzu:: Gebühr 15.0 EUR

    Kopien/Beglaubigungen 1.-5. Seite: Gebühr 6.0 EUR

    Kopien/Beglaubigungen ab 6. Seite (mindestens 15,00 EUR): Gebühr 3.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.03.2025

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English