Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer: Anmelden eines Hundes

    Sie möchten Ihren Hund anmelden?

    Beschreibung

    Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die Steuermarke für die Kalenderjahre 2022 bis 2025 ist gelb (Kreis).

    Zuständigkeit

    • Hundesteuerstelle      E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
            Telefon: +49 421 36190909

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).

    Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.

    Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.

    Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
    E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

     

     


    Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 90909

    Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091

    E-Mail: office@fa-hb.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptkasse Bremen Finanzkasse und Vollstreckungsstelle

    Beschreibung

    Landeshauptkasse Bremen

    Finanzkasse und Vollstreckungsstelle

    Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs

    Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60  und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde


    Hinweis: Bitte wenden Sie sich stets an die in der Mahnung, Zahlungserinnerung,  Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannten Behörden und Ansprechpartner.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen:
    Telefon: 0421 361-94636
    E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 22

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Auflauf des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Beispiel 1: Aufnahme des Hundes

    Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

    Lösung: Die Besteuerung findet ab Oktober für drei Monate im Jahr 01 statt.

    150 Euro x 3/12 = 37,50 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

    In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

     

    Beispiel 2: Abgabe des Hundes

    Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01  abgegeben

    Lösung: Die Besteuerung findet bis September für neun Monate im Jahr 01 statt.

    150 Euro x 9/12 = 112,50 Euro zeitanteilige Hundesteuer

     

    Beispiel 3: Aufnahme des Hundes (jünger als drei Monate)

    Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

    Lösung: Die Besteuerung findet erst dann statt, wenn der Hund drei Monate alt geworden ist, also am dem 12. Oktober im Jahr 01. Die Hundesteuer wird ab November im Jahr 01 für zwei Monate berechnet.

    150 Euro x 2/12 = 25,00 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

    In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

     

    Beispiel 4: Abgabe des Hundes (jünger als drei Monate)

    Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 abgegeben.

    Lösung: Es findet keine Besteuerung statt, da der Hund noch keine drei Monate alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung kann erfolgen:

    • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
    • schriftlich
    • per E-Mail

    per Fax

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Die Steuer beträgt ab 1. Januar 2016 150 Euro je Hund und Kalenderjahr.: Gebühr 150.0 EUR

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,50 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.: Gebühr 10.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen befreit, ermäßigt oder erlassen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Hund anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English