Bombenfund melden / Kampfmittel beseitigen
Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen immer noch viele Kampfmittel und Fundmunition unentdeckt unter der Erde. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit und damit Gefährlichkeit von Fundmunition / Kampfmittel um ein Wesentliches höher.
Beschreibung
Wenn eine Privatperson, Firma oder eine behördliche Institution Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchführen möchte, gibt es eine Verpflichtung, eine Überprüfung des Grundstückes zu beantragen. Militärische Sprengstoffe können nahezu unbegrenzt wirksam bleiben. Zudem können Sicherheitselemente durch Abschuss oder Abwurf außer Kraft gesetzt worden sein. Lageveränderung, mechanisches Einwirken oder gar das Aufnehmen eines Kampfmittels können eine Detonation auslösen. Es besteht also Lebensgefahr beim Umgang mit Kampfmitteln / Fundmunition.
Ansprechpartner
Polizei Bremen
Beschreibung
Zentrale Anzeigenaufnahme (alle Strafanzeigen und Hinweise)
- Revier Innenstadt (Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Polizeikommissariat Präsidium
In der Vahr 76
28329 Bremen
Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr
- Revier Vegesack
Kirchheide 5128757
Bremen-Nord
Mo. und Di.: 08:00 - 20:00 Uhr
Di. und Do.: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi. und Sa.: 08:00 - 16:00 Uhr
Darüber hinaus bietet die Polizei Bremen die folgenden Wege zur Kontaktaufnahme, insbesondere zum Zwecke der Anzeigenerstattung an:
Telefonische Anzeigenaufnahme
- Das generelle Angebot der telefonischen Anzeigenaufnahme (TelAnz) bleibt bestehen. Unter der Rufnummer +49 421 362 12700 können Anzeigen per Telefon erstattet werden.
- Die telefonische Anzeigenaufnahme steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
- Sa.: 09:00 - 17:00 Uhr
- So. und Feiertage: geschlossen
Online-Wache und Terminvergabe
Darüber hinaus stehen die Online-Wache https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ und die Online-Terminvergabe der Polizei Bremen https://termin.bremen.de/termine/select2?md=13 weiterhin zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizist:innen findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
- Steintor
- Neustadt (Schulstraße)
- Obervieland
- Woltmershausen
- Huchting
- Hemelingen
- Weserpark
- Tenever
- Osterholz
- Arbergen
- Schwachhausen
- Oberneuland
- Horn
- Borgfeld
- Lesum
- Marßel
- Grambke
- Blumenthal
- Farge
- Lüssum
- Findorff
- Gröpelingen
- Walle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
- Beantragung der Überprüfung des Grundstückes;
- Sicherstellung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass bei Bauvorhaben eine gefahrlose Arbeit im Segment Tiefbau betrieben werden kann;
- Auf als Verdachtsflächen eingestuften Gebieten, bei denen Eingriffe in den Baugrund (dies kann auch bei Abbrüchen der Fall sein!) vorgenommen werden sollen oder bei denen ein Auffüllen oder Versiegeln von Flächen geplant ist, besteht die Verpflichtung, diese Bereiche untersuchen zu lassen. Zuständig für diese Einstufung von "Verdachtsflächen" ist nur die Polizei.
Diese Anfragen sind gesetzlich verpflichtend.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
6 Wochen (Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen)
Kosten
Wird für die Erstellung eines Einfamili-enhauses ein Grundstück durch eine Rahmenvertragsfirma abgesucht und dabei ein Bombenblindgänger festgestellt und geborgen, so sind die Arbeiten zur Freilegung des Blindgänger für den Eigentümer kostenpflichtig.
Die Kosten für die Entschärfung, ggf. für die Sprengung, sowie für das Vernichten und für den Abtransport des Kampfmittels trägt das Land Bremen. Diese Maßnahmen gehören zu den gefahrenabwehrenden Aufgaben des Staates.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Missachtung der Vorgabe des Gesetzes sind Geldbußen bis zu 20.000,- € vorgesehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024