Kampfmittel Beseitigung

    Bombenfund melden / Kampfmittel beseitigen

    Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen immer noch viele Kampfmittel und Fundmunition unentdeckt unter der Erde. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit und damit Gefährlichkeit von Fundmunition / Kampfmittel um ein Wesentliches höher.

    Beschreibung

    Wenn eine Privatperson, Firma oder eine behördliche Institution Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchführen möchte, gibt es eine Verpflichtung, eine Überprüfung des Grundstückes zu beantragen. Militärische Sprengstoffe können nahezu unbegrenzt wirksam bleiben. Zudem können Sicherheitselemente durch Abschuss oder Abwurf außer Kraft gesetzt worden sein. Lageveränderung, mechanisches Einwirken oder gar das Aufnehmen eines Kampfmittels können eine Detonation auslösen. Es besteht also Lebensgefahr beim Umgang mit Kampfmitteln / Fundmunition.

    Ansprechpartner

    Polizei Bremen

    Beschreibung

    Zentrale Anzeigenaufnahme (alle Strafanzeigen und Hinweise)

    • Revier Innenstadt (Hauptbahnhof)
      Beim Handelsmuseum 1
      28195 Bremen

      Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
      Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr 

    • Polizeikommissariat Präsidium
      In der Vahr 76 
      28329 Bremen

      Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
      Sa.: 10:00 - 18:00 Uhr 

    • Revier Vegesack
      Kirchheide 5128757
      Bremen-Nord

      Mo. und Di.: 08:00 - 20:00 Uhr
      Di. und Do.: 08:00 - 20:00 Uhr
      Mi. und Sa.: 08:00 - 16:00 Uhr 

     

    Darüber hinaus bietet die Polizei Bremen die folgenden Wege zur Kontaktaufnahme, insbesondere zum Zwecke der Anzeigenerstattung an: 

    Telefonische Anzeigenaufnahme 

    • Das generelle Angebot der telefonischen Anzeigenaufnahme (TelAnz) bleibt bestehen. Unter der Rufnummer +49 421 362 12700 können Anzeigen per Telefon erstattet werden.
    • Die telefonische Anzeigenaufnahme steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
      • Mo. - Fr.: 08:00 - 20:00 Uhr
      • Sa.: 09:00 - 17:00 Uhr
      • So. und Feiertage: geschlossen 

    Online-Wache und Terminvergabe 

    Darüber hinaus stehen die Online-Wache https://portal.onlinewache.polizei.de/de/ und die Online-Terminvergabe der Polizei Bremen https://termin.bremen.de/termine/select2?md=13 weiterhin zur Verfügung.

    Bürgersprechstunde

    Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizist:innen findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Standorten statt: 

    • Steintor
    • Neustadt (Schulstraße)
    • Obervieland
    • Woltmershausen
    • Huchting 
    • Hemelingen
    • Weserpark
    • Tenever
    • Osterholz
    • Arbergen
    • Schwachhausen
    • Oberneuland
    • Horn
    • Borgfeld
    • Lesum
    • Marßel
    • Grambke
    • Blumenthal
    • Farge
    • Lüssum
    • Findorff
    • Gröpelingen
    • Walle 

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Vahr 76

    28329 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Beantragung der Überprüfung des Grundstückes;
    • Sicherstellung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass bei Bauvorhaben eine gefahrlose Arbeit im Segment Tiefbau betrieben werden kann;
    • Auf als Verdachtsflächen eingestuften Gebieten, bei denen Eingriffe in den Baugrund (dies kann auch bei Abbrüchen der Fall sein!) vorgenommen werden sollen oder bei denen ein Auffüllen oder Versiegeln von Flächen geplant ist, besteht die Verpflichtung, diese Bereiche untersuchen zu lassen. Zuständig für diese Einstufung von "Verdachtsflächen" ist nur die Polizei.

    Diese Anfragen sind gesetzlich verpflichtend.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen (Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen)

    Kosten

    Wird z. B. im Garten eines Gründstückes zufällig eine Granate gefunden, wird diese kostenfrei für den Grundstückseigentümer beseitigt. Dies beinhaltet auch die Vernichtung des Kampfmittels (sog. Zufallsfunde).
    Wird für die Erstellung eines Einfamili-enhauses ein Grundstück durch eine Rahmenvertragsfirma abgesucht und dabei ein Bombenblindgänger festgestellt und geborgen, so sind die Arbeiten zur Freilegung des Blindgänger für den Eigentümer kostenpflichtig.
    Die Kosten für die Entschärfung, ggf. für die Sprengung, sowie für das Vernichten und für den Abtransport des Kampfmittels trägt das Land Bremen. Diese Maßnahmen gehören zu den gefahrenabwehrenden Aufgaben des Staates.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Missachtung der Vorgabe des Gesetzes sind Geldbußen bis zu 20.000,- € vorgesehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English