Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Antrag auf Schwerbehindertenausweis verlängern

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Um die Gültigkeit eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verlängern, muss die Verlängerung des Ausweises beantragt werden.

    Zur Verlängerung der Gültigkeit ist es zwingend erforderlich ein Lichtbild zu übersenden. Eine Verlängerung auf dem alten Ausweis ist nicht mehr möglich!

    Bei Neuausstellung ist der bisherige Schwerbehindertenausweis zwingend an das AVIB zurückzugeben.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für

    • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
    • Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

    Aufgaben des Integrationsamtes:

    • Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
    • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
    • Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Passfoto

      Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ist eine wesentliche Änderung bei den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt beziehungsweise verlängert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Formloser Antrag bei der zuständigen Stelle.

    Der Schwerbehindertenausweis kann bei Vorlage eines Passbildes direkt vor Ort ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Außenstelle in Bremerhaven. Auf dem Postweg dauert die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen.

    Fristen

    empfehlenswert: Beantragung 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit

    Bearbeitungsdauer

    10 Tage (Bei Antragstellung über den Postweg.)

    Kosten

    Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Ausstellung erfolgt i.d.R. unbefristet, bei Befristungen aufgrund von Nachuntersuchungen (bei bestimmten Erkrankungen: z. B. Krebs, Diabetes mellitus, psych. Leiden etc.).
    • Eine Befreiung von der Lichtbildpflicht bei Erwachsenen bzw. die Gültigkeit ohne Lichtbild kann auf Antrag erfolgen. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass es aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, Lichtbilder anzufertigen.
    • Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
    • Der Schwerbehindertenausweis wird nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Bei Kindern unter 10 Jahren:

    • wird die Gültigkeitsdauer des Ausweises bis längstens zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird (=10.Geburtstag). Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild nicht erforderlich. Der Ausweis ist auch ohne Bild gültig.
    • Anschließende Verlängerungen werden dann höchstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (=20. Geburtstag) erteilt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    SB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English