Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Beschreibung
Bevor ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, muss der Grad der Behinderung ermittelt werden. Zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises muss ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt werden.
Mit der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind dann insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) eingetragen.
Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal (Merkzeichen) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.
Ansprechpartner
Amt für Versorgung und Integration Bremen
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen ist zuständig für
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht einschließlich der Aufgaben der Hauptfürsorgestelle
- Feststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Aufgaben des Integrationsamtes:
- Hilfe für schwerbehinderte Menschen und Ihre Arbeitgeber im Arbeits- und Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Schulungs- und Informationsangebote für Schwerbehindertenvertrauensleute, Arbeitgeber, Mitbestimmungsgremien rund um das SGB IX
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren aufgeführten Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; und nach Vereinbarung; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Pass/Ausweisersatzpapiere/Aufenthaltsstatus bei nicht EU-Bürgern
- Untersuchungsunterlagen des Arztes/der Ärzte/Kliniken/Pflegegutachten,
wenn vorhanden (die Unterlagen sollten nicht älter als 2 Jahre sein) bzw. vollständige Anschriften sowie das letzte Behandlungsdatum
- Passfoto
Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.
Formulare
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven
- Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Deutschland
Auslandszuständigkeit des AVIB
Das AVIB ist für folgende außereuropäische Staaten für Anträge im Schwerbehindertenverfahren nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zuständig:
Lateinamerika/Südamerika; Kanada, Karibik, USA
In welchen Fällen wird das AVIB tätig?
Nach § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch –SGB IX- sind Menschen schwerbehindert, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das SGB IX somit nur auf Personen in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden.
Von dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:
- Sie sind in der Bundesrepublik steuerpflichtig und benötigen den Nachweis zur Geltendmachung eines sogenannten Schwerbehindertenpauschbetrages im Einkommensteuerrecht
- Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – jedoch nur bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
In diesem Falle müsste ein besonderes Interesse an einer Feststellung glaubhaft gemacht werden.
Sollte sich bei der Überprüfung dann herausstellen, dass eine Schwerbehinderung vorliegt, würde als Nachweis eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt beziehungsweise der Rentenversicherung ausgefertigt.
Ein Schwerbehindertenausweis kann nicht ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Feststellungsbescheid, in dem
- die einzelnen Behinderungen,
- der Grad der Behinderung und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen)
angegeben werden.
Dieser Bescheid wird auch dann ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Schwerbehinderung weniger als 50 beträgt.
Sollte das zuständige Amt einen Grad der Schwerbehinderung von 50 oder mehr festgestellt haben, besteht der Anspruch auf Aufstellung eines Schwerbehindertenausweises
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einem schwerbehinderten Menschen kommt es oft vor, dass mehrere Gesundheitsstörungen zusammentreffen (Mehrfachbehinderung).
Die Gesundheitsstörungen können unabhängig voneinander bestehen, sich aber auch gegenseitig überschneiden und verstärken. Die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Gesundheitsstörungen werden bei der Feststellung des Grades der Behinderung berücksichtigt.
Unterstützung beim Erstellen des Antrags bieten:
Sozialverband VdK, Am Wall 196 a, 28195 Bremen, Tel. 0421 1654817
Sozialverband SoVd, Breitenweg 12, 28195 Bremen, Tel. 0421 1638490
Sozialverband SoVd, Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven, Tel. 0471 1701905
Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, besteht die Möglichkeit der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Dieses gilt jedoch nur, wenn sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Weitere Auskünfte zur Gleichstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Der Schwerbehindertenausweis von Verstorbenen ist wieder zurückzugegeben. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist dem Ausweis beizufügen.
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist immer der Einzelfall zu prüfen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2024
Stichwörter
SB