Ermäßigtes Nahverkehrsticket / StadtTicket Bremen
Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
- Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt "Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016" sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.03.2022.
Beschreibung
Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 29,70 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Das StadtTicket Bremen für Erwachsene gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 - Gröpelingen / Walle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 16892
Fax: +49 421 361 8304
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 - Mitte/östliche Vorstadt/Findorff
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 - Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 11:00 In dringenden Fällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an uns wenden.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 - Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 - Hemelingen/ Osterholz
Beschreibung
Das Sozialzentrum ist über den Eingang: Pfalzburger Str. 69 a erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 - Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
Beschreibung
Stadtticket
Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminabsprache
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 69936
Internet
erforderliche Unterlagen
- Passfoto
nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen
- Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument
bei Flüchtlingen
Voraussetzungen
Berechtigt für den Erwerb eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind Personen, die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, oder
- Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung für Erwachsene kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.
Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des "Bremen-Pass" bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket (StadtTicket) erworben werden.
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.
Die Beantragung/Verlängerung des StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.
Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:
- Wer ist der Vollmachtgeber? - Nennung des Namens, der Adresse sowie des Geburtsdatums und des Geburtsortes.
- Wer wird damit bevollmächtigt? - Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort genannt werden.
- Was wird bevollmächtigt? - Benennung der konkreten Aufgabe (Beantragung oder Verlängerung StadtTicket). Außerdem sollte die Vollmacht zeitlich begrenzt werden. Dann verliert diese ihre Wirksamkeit ohne, dass sie zurückgegeben werden muss.
- Die Unterschrift: - Die Unterschriften des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten müssen ebenfalls enthalten sein.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Kostenlos StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre
für das StadtTicket Bremen für Erwachsene: Gebühr 29.7 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.10.2024
Stichwörter
Sozialticket