Problemstoffe Entsorgung

    Schadstoffe entsorgen

    Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.

    Beschreibung

    Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden. Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrensymbol auf der Verpackung (zum Beispiel Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung.

    Gut zu wissen:

    • Restentleerte Verkaufsverpackungen können Sie im Gelben Sack entsorgen
    • Motoren- und Getriebeöl werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Geschäfte, die Motoren- und Getriebeöl verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (auch die leeren Behälter)
    • Autobatterien, auch Starterbatterien genannt, werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen, sondern vom Fachhandel über ein Pfandsystem zurückgenommen.
    • Nicht alle Farben und Lacke, Leim- und Klebemittel etc. gehören in die Schadstoffsammlung. Restentleerte Verkaufsverpackungen können über den Gelben Sack entsorgt werden

    Ansprechpartner

    Die Bremer Stadtreinigung

    Beschreibung

    Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 16:00 Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4. Bitte tragen Sie während der Beratung einen Mund-Nase-Schutz und desinfizieren Sie sich beim Einlass die Hände. Zudem gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Abfälle stammen aus einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen Privathaushalt.

    Verfahrensablauf

    Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrenmerkmal auf der Verpackung (z. B. Flamme, Totenkopf, Kreuz). Abfälle, die so gekennzeichnet sind,  gehören in die Schadstoffsammlung.

    Schadstoffe können Sie bei den ständigen Schadstoffannahmestellen auf den Recycling-Stationen Blockland und Hastedt abgeben.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das sind Schadstoffe:

    Farben und Lacke:

    • Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Bleimennige

    Foto-Chemikalien:

    • Entwickler, Fixierer

    Haushaltsreiniger und Kosmetika:

    • Bodenreiniger auf Lösemittelbasis, Nagellackentferner auf Acetonbasis und lösemittelhaltige, brennbare oder ätzende Haushalts-Chemikalien

    Leim- und Klebemittel:

    • Lösemittelhaltiger Leim und lösemittelhaltige Klebemittel

    Lösemittel:

    • Nitro- und Universalvernichter, Terpentin-Ersatz, Farberdünner

    Pflanzen-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel:

    • Rattengift, Unkrautvernichter, Fäulnisschutzmittel

    Quecksilberrückstände:

    • Quecksilberthermometer

    Das sind keine Schadstoffe:

    Farben und Lacke:

    • Dispensionsfarben (Binder-, Latexfarben-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben, restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen

    Foto-Chemikalien:

    • Restentleerte Behälter

    Haushaltsreiniger und Kosmetika:

    • Wasch- und Spülmittelreste, Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetike, restentleerte Kunststoffflaschen, Tuben, Spraydosen und andere Behälter aus Kunststoff und Metall

    Leim- und Klebemittel:

    • Büroklebemittel, Tapetenkleister, restentleerte Klebetuben, -fläschen und -dosen

    Tipp:

    Quittungen von gekauften mineralischen Ölen gut aufbewahren und bei der Rückgabe von Altöl im Handel vorzeigen. Die Entsorgungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Problemstoffe entsorgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English