Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Beschreibung
Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.
Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:
- Fassadenwärmedämmung,
- Spielgeräte,
- Eingangsstufen und Rampen,
- Vordächer,
- Balkone,
- Bänke,
- Einfriedungen,
- Brücken, usw.
Liegt keine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig - zum Beispiel bei:
- befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
- Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
- Aufstellern (sog. Kundenstoppern)
Zuständigkeit
- Frau Suzana KrajinovicRef. 40 - Wegepolizeiaufg., PMS, Öff. Beleucht.
E-Mail: Suzana.Krajinovic@asv.bremen.de
Telefon: +49 421 361-19507
Fax: +49 421 496-19507 - Frau Ute BüsingRef. 40 - Wegepolizeiaufg., PMS, Öff. Beleucht.
E-Mail: Ute.Buesing@asv.bremen.de
Telefon: +49 421 361-9530
Fax: +49 421 361-16187
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)
- Lageplan (1:500)
mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)
Voraussetzungen
Vorliegen einer Sondernutzung:
- wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
- wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
- wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft
Verfahrensablauf
Formloser schriftlicher Antrag
Fristen
Antragsfrist: 3 Wochen (Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen)
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024