Wohnberechtigungsschein beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein wird sowohl für den Bezug einer geförderten Mietwohnung als auch für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt erteilt.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von zwei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.
Zuständigkeit
- Hotline Wohnberechtigungsschein Telefon: +49 421 361-16295
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Referat Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di,Do,Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Sprechzeiten; Do 13:00 - 18:00 Telefonische Sprechzeiten; Di 09:00 - 12:00 Offene Sprechzeiten Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung außerhalb dieser Zeiten nicht möglich ist.; Do 15:00 - 18:00 Offene Sprechzeiten Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beratung außerhalb dieser Zeiten nicht möglich ist.
Kontakt
Telefon: +49 421 36116295
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schulbescheinigung
bei Kindern ab 16 Jahren.
Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.
- Immatrikulationsbescheinigung
bei Studierenden.
Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.
- Schwerbehindertenausweis
bei vorhandener Schwerbehinderung
- Sämtliche Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
- Verdienstbescheinigung
- Steuerfreie Einnahmen und Kapitalerträge
- Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
bei Erwerbslosen oder Sozialhilfeempfängern.
Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.
- Letzter Steuerbescheid / letzte Steuererklärung, Gewinn- und Verlustrechnung
bei Selbstständigen
- Bescheid über den Bezug von Pflegegeld
bei vorhandener Schwerbehinderung.
Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.
- Kopie des Passes
bei ausländischen Mitbürgern
- Derzeitiger Mietvertrag oder Räumungsurteil oder sonstiger Nachweis über die bestehende Obdachlosigkeit
bei Beantragung eines Wohnungsnotstandes
Formulare
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder
Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung - Vorliegen der Volljährigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.
Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann per Post oder per E-Mail zugesandt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder, die in die geförderte Wohnung einziehen werden, ändert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Wochen (wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.08.2024
Stichwörter
B-Schein