Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Gehwegschäden, Straßenschäden und Brückenschäden melden Schäden an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen melden

    Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.

    Beschreibung

    Um Schäden schnellstmöglich beheben zu lassen, kann dies auf der Internetseite des Amtes für Straßen und Verkehr per Online-Formular oder telefonisch bei den Notdiensten gemeldet werden.

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Meldung des Schadens über Online-Formular oder telefonisch.

    Folgende Angaben sind notwendig:

    - Ort und Art des Schadens

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Fußwegschäden melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English