Geburtsurkunde Ausstellung

    Urkunde: Personenstandsurkunde beantragen

    Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

    Beschreibung

    Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte bzw. Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist. 

    Es gelten folgende Fristen:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Eheregister: 80 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre

    Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv (www.staatsarchiv.bremen.de).

    Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:

    • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung)
      • als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird,
      • als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird
    • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), 
    • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig), 
    • Eheurkunden (auch mehrsprachig), 
    • Lebenspartnerschaftsurkunden.

    Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.

    Ansprechpartner

    Standesamt Bremen-Mitte

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Mitte

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe:
    ehe@inneres.bremen.de

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt: 
    geburten@inneres.bremen.de

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An den standesamtlichen Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes Bremen-Mitte können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar zusätzlich max. 11 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Trauzeugen/Trauzeuginnen, Kinder, Fotografen/Fotografinnen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu geben die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In den Kliniken/Geburtshäusern liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt. 
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte erfolgen:
      urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de),
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollerallee 79

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do,Fr 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Am Seiteneingang ist ein Fahrstuhl vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Bremen-Nord

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord

    Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns. 

    Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:

    standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:

    geburtennord@inneres.bremen.de.

    Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:

    ehenord@inneres.bremen.de.

    Eheschließungen: 

    1. Die Anzahl der zugelassenen Personen bei standesamtlichen Eheschließungen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Raumgröße.
    2. An der standesamtlichen Eheschließung im Trauzimmer des Standesamtes Bremen-Nord können neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und dem Brautpaar und der Trauzeugen (maximal 2) zusätzlich maximal 15 Personen teilnehmen. Es stehen entsprechend Sitzplätze zur Verfügung. Bei der Anzahl der zugelassenen Personen werden Fotograf:innen, Dolmetschende etc. mitgerechnet. Sie können daher nicht zusätzlich teilnehmen. Babys und Kleinkinder im ersten Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
    3. An den Außentraustandorten ist die zugelassene Anzahl an Personen abhängig von der Größe des Trauortes. Auskunft hierzu erteilen die Außentraustandorte.

    Geburten:

    1. Bei einer Geburt in einer Klinik zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. In der Klinik liegen Geburtenumschläge zur Weiterleitung von persönlichen Unterlagen und Namenserklärungen an das zuständige Standesamt für die Mütter/Eltern aus. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
    2. Hausgeburten müssen persönlich im Standesamt angezeigt werden.
    3. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich. 

    Urkundenanforderungen:

    1. Urkundenanforderungen können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Nord erfolgen:
      standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de)
      oder per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
    2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 
    4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter unter "Dienstleistungen".

    Kirchenaustritt:

    1. Der direkte und kostenlose Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
    2. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesamt beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

    Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Str. 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mo 14:00 - 17:00 Nur nach Terminvereinbarung; Di,Do 08:00 - 13:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Fahrstühle sind vorhanden.


    Bar, Girocard (EC-Karte)

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Gültiger Reisepass
    • Bei Bevollmächtigung die schriftliche Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der Vollmacht gebenden Person.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person
    • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner)
    • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die im Register eingetratgenen Personen seit 30 Jahren verstorben sind
    • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
    • Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.
    • Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses. 

    Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von

    • Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
    • Transsexuellen und Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde schriftlich per E-Mail oder per DE-Mail bestellen.

    Das Formular zur Anforderung einer Urkunde können Sie online ausfüllen und per E-Mail/DE-Mail an das zuständige Standesamt senden. Die Übersendung des ausgedruckten, ausgefüllten Formulars auf dem Postweg ist natürlich auch weiterhin möglich. 

    Bei jeder schriftlichen Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare und gültige Ausweiskopie - Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass - beigefügt werden. Bei einer Anforderung per E-Mail/DE-Mail als gescannte Anlage/Foto. 

    Für die Urkundenanforderung nicht erforderliche Daten wie zum Beispiel Größe und Augenfarbe können geschwärzt werden.

    Unsere Mailadressen lauten:

    Für das Standesamt Bremen-Mitte: urkunden@inneres.bremen.de

    Für das Standesamt Bremen-Nord: standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de  

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inkl. gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    Hinweis:

    Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.

    Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 

    Unsere DE-Mailadressen lauten:

    Für das Standesamt Bremen-Mitte: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de

    Für das Standesamt Bremen-Nord: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter 

    https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/DeMail_node.html

    Anforderungen per Post an das Standesamt Bremen-Mitte, Hollerallee 79, 28209 Bremen.

    Anforderungen per Post an das Standesamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Str.62, 28757 Bremen

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Tel.-Nr. 115.

    Eine telefonische Urkundenbestellung zum Versand von Urkunden ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

    Kosten

    Bei schriftlicher Anforderung der Urkunde senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung. Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
    Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, ergehen zweckgebunden und gebührenfrei.

    pro Urkunde: Gebühr 13.0 EUR

    für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.: Gebühr 7.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English