Körperschaftsteuer Festsetzung

    Körperschaftsteuer festsetzen

    Als Geschäftsführer (z. B. einer GmbH) oder Vorstand (z. B. einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins) müssen Sie eventuell eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.

    Beschreibung

    Der Körperschaftsteuer unterliegt das zu versteuernde Einkommen bestimmter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Hierzu gehören u. a.:

    • Kapitalgesellschaften
    • Genossenschaften
    • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
    • Rechtsfähige Vereine und Stiftungen
    • Nichtrechtsfähige Vereine und Stiftungen

    Für diese körperschaftsteuerpflichtigen Gebilde ist im Regelfall eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Dieser Erklärung sind eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Einnahmen-Überschussrechnung sowie (je nach Rechtsform des Steuerpflichtigen) weitere Erklärungen und Unterlagen beizufügen.

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent, zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag i. H. von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer erhoben. 

    Ansprechpartner

    Finanzamt Bremerhaven

    Beschreibung

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde

    Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.

    Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.

    Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
    Telefon: +49 471 596 99174
    E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rickmersstraße 90

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.


    Konten der Finanzkasse
    Deutsche Bundesbank

    IBAN DE 86250000000025001531
    BIC MARKDEF 1250 

    Weser- Elbe Sparkasse 
    IBAN DE 57292500000001100068
    BIC BRLADE21BRS

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Bremen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit

    Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).

    Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig (d.h. einschließlich Bremerhaven) für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen, die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens, die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer und der Spielbankabgabe sowie für die Steueraufsicht über die Spielbank in Bremen und den Automatensaal in Bremerhaven.

    Das Finanzamt Bremen ist ferner zuständig für die Verwaltung der stadtbremischen Gemeindesteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer) und übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach § 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes aus.

    Aufgrund bundesweiter Verordnung ist das Finanzamt Bremen zentral zuständig für die Umsatzbesteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer:innen und für die Einkommensteuer, wenn das Unternehmen Bauleistungen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz erbringt sowie für die Lohnsteuer bei Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.

    Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten für das Finanzamt Bremen werden in der Landeshauptkasse Bremen erledigt.

    Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018

    Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

    Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
    E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

    Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

     

     


    Die Bürger:innen können bis max. 4 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben. Die Papier-Vordrucke der letzten 2 Jahre sind in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) mit Dienstsitz im Haus des Reichs erhältlich. Ältere Vordrucke sind in der ZIA auf Nachfrage an der Information erhältlich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 90909

    Fax: +49 421 361 96205 und bei Gemeindesteuern +49 421 361 97091

    E-Mail: office@fa-hb.bremen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Im Haus des Reichs - Haupteingang Links neben dem Aufstieg befindet sich ein Fahrstuhl.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Steuererklärung ist beim Finanzamt

    in elektronischer Form durch Datenfernübertragung (https://www.elster.de) einzureichen.

    Auf Antrag kann die Steuererklärung zur Vermeidung unbilliger Härten in Papierform per Post oder persönlich abgegeben werden.

    Das Finanzamt führt die Veranlagung durch und erteilt einen Körperschaftsteuerbescheid.

    Fristen

    Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung mit allen Anlagen/Unterlagen zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31. Mai des auf das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung eingereicht wird, folgenden Jahres abzugeben. - Für Steuerpflichtige, deren Erklärung durch z. B. Steuerberater angefertigt wird, ist diese Frist allgemein auf den 31. Dezember des betreffenden Jahres verlängert worden. - Die Finanzämter haben die Möglichkeit, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Einflüssen abhängig und kann deshalb nicht benannt werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Veranlagungszeitraum 2016 kommt es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der elektronischen Körperschaftsteuererklärung 2016. Die Formulare werden im ElsterOnline-Portal voraussichtlich am 25.7.17 zur Verfügung gestellt. In kommerziellen Software-Produkten wird die elektronische Abgabe abhängig vom Anbieter frühestens ab 27.04.17 möglich sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Veranlagung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English