Grunderwerbsteuer
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen.
Der Steuersatz beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5% des Wertes der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis).
Beschreibung
Folgende Erwerbsformen sind beispielsweise grunderwerbsteuerpflichtig:
- der Grundstückskauf
- der Grundstückstausch
- der Übergang von Grundbesitz im Rahmen von Gesellschaftsverträgen (zum Beispiel die Einbringung eines Grundstückes in eine GmbH)
- der Übergang von mindestens 95% der Anteile an Personengesellschaften mit Grundbesitz
- die Enteignung von Grundstücken
- das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren
Von der Grunderwerbsteuer befreit sind z.B.:
- der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze 2.500 Euro)
- der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind (einschließlich Stiefkindern und deren Ehegatten)
- der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
- der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ansprechpartner
Finanzamt Bremerhaven - Grunderwerbsteuer -
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremerhaven unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
Steuerliche Hilfsangebote für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie weitere Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/coronavirus
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer*innen, Ruheständler*innen, Vermieter*innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt*innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde
Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.
Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.
Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.
Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
Telefon: 0421 361-94392
E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: 0471 596-99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 / 596 - 99000
Fax: 0471 / 596 - 99105
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Weitere Informationen
Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank
IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250
Weser- Elbe Sparkasse
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5 Prozent des Wertes der Gegenleistung (zum Beispiel Kaufpreis). Zur Gegenleistung gehört insbesondere jede Leistung, die der Erwerber dem Veräußerer oder einer anderen Person für den Erwerb des Grundstücks gewährt sowie zum Beispiel auch Leistungen, die dem Veräußerer von Dritten dafür gewährt werden, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. In einigen Sonderfällen, zum Beispiel wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist (bei Umwandlungen, Einbringungen oder Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage), wird die Steuer vom Grundbesitzwert im Sinne des Bewertungsgesetzes berechnet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Vorgänge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, sind anzeigepflichtig durch den Notar. Das Finanzamt Bremerhaven setzt die Grunderwerbsteuer durch schriftlichen Steuerbescheid fest. Nach erfolgter Steuerzahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche wiederum Voraussetzung für die Grundbucheintragung ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Zentralzuständigkeit
Das Finanzamt Bremerhaven ist dort zentral zuständig für alle Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen.
Die Anschrift des Finanzamts Bremerhaven lautet: Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven bzw. Postfach 12 02 42, 27516 Bremerhaven.
(http://bremen.de/buergerservice/leistungen-und-formulare/36526528)
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Unbedenklichkeitsbescheinigung