• Bremerhaven (Bremen)
Erbschaftsteuer Festsetzung

Erbschaft-/Schenkungsteuer entrichten

Besteuerung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung

Beschreibung

Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert.

Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Dabei bestimmt das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Erblasser/Schenker, welche Steuerklasse im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes anzuwenden ist. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann durch Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegt

  1. der Erwerb von Todes wegen (z. B. Erbschaft, Vermächtnis)
  2. die Schenkungen unter Lebenden
  3. die Zweckzuwendungen
  4. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer)

Ansprechpartner

Finanzamt Bremerhaven

Beschreibung

Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmer:innen, Ruheständler:innen, Vermieter:innen, Selbständigen, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirt:innen sowie für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) und sonstigen Personenvereinigungen für das Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das Überseehafengebiet der Stadtgemeinde

Das Finanzamt Bremerhaven ist landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie für die Durchführung der Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung des Grundvermögens und die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Deichbeitrag) für die Stadtgemeinde Bremen. Die Grundbesitzabgaben für die Stadtgemeinde Bremerhaven werden vom Magistrat der Stadt Bremerhaven verwaltet.

Die Bewertungsstelle für in Bremerhaven belegene Grundstücke befindet sich im Dienstgebäude in der Rickmersstraße 90 in 27568 Bremerhaven. Die Bewertungsstelle für in Bremen belegene Grundstücke befindet sich in der Gerhard-Rohlfs-Straße 32 in 28757 Bremen-Vegesack.

Das Finanzamt Bremerhaven nimmt darüber hinaus landesweit die Aufgaben der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (SteuStra) sowie der Servicestelle Steueraufsicht (ServiSta) im norddeutschen Verbund und der Zentralstelle zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (ZEUS) wahr. Die SteuStra befindet sich An der Reeperbahn 8 in 28217 Bremen.

Die Kassengeschäfte und Vollstreckungstätigkeiten werden im Finanzamt Bremerhaven in der einheitlichen Erhebungsstelle erledigt.

Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven:
Telefon: +49 471 596 99174
E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1201803.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de

Hinweise zur E-Mail-Kommunikation mit den Finanzbehörden finden Sie hier:

https://www.finanzen.bremen.de/detail.php?gsid=bremen53.c.93191.de

Adresse

Hausanschrift

Rickmersstraße 90

27568 Bremerhaven

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Das Finanzamt Bremerhaven verfügt über einen barierefreien Zugang in das Gebäude, zwei Fahrstühle im Gebäude und Behindertenparkplätze stehen vor der Tür zur Verfügung.


Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank

IBAN DE 86250000000025001531
BIC MARKDEF 1250 

Weser- Elbe Sparkasse 
IBAN DE 57292500000001100068
BIC BRLADE21BRS

Version

Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Formulare

Voraussetzungen

  • Die Erbschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers.
  • Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Beschenkte das erhalten hat, was ihm nach dem Willen des Schenkers verschafft werden sollte und er frei darüber verfügen kann.

Für die Steuerermittlung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Steuerentstehung maßgebend (Bewertungsstichtag).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Jeder der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber (bei Schenkungen auch vom Schenker) innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Das zuständige Finanzamt bestimmt sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers. Wenn der Schenker im Ausland wohnt/seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist immer das Finanzamt am Wohnort des Beschenkten zuständig.

Im Land Bremen ist für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zentral das Finanzamt Bremerhaven zuständig.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich :

  • wenn der Erwerb auf einem notariell oder gerichtlich eröffneten Testament beruht
  • bei einer Schenkung, wenn diese gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.

Das zuständige Finanzamt wird gegebenenfalls von den Beteiligten eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung anfordern.

Fristen

Antragsfrist: 3 Monate (Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall erfolgen)

Kosten

Es entstehen bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine besonderen Gebühren oder sonstige Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Der Erwerb kann dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt mit einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden, es sei denn, eine Anzeige ist nicht erforderlich.

Sie können auch bei dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt einen Vordruck zur Anzeige des Erwerbs oder einen Erklärungsvordruck anfordern.

Allgemeine Anfragen können zudem an die E-Mail-Adresse ErbSchenk@finanzamtbremerhaven.bremen.de gerichtet werden.

Gültigkeitsgebiet

Bremerhaven

Herausgeber

Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 31.01.2025

Version

Technisch geändert am 02.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English