Liegenschaftskataster einsehen
Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?
Beschreibung
- Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
- Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
- Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:
- Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
- Notar:innen
- Planer:innen und Architekt:innen
Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Persönliches Erscheinen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
- Telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung im Vorfeld ermöglicht die Vorbereitung durch den:die Sachbearbeiter:in.
- Einsicht im direkten Dialog mit dem:der Sachbearbeiter:in.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
- Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
- Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2024
Stichwörter
Grundstücksgröße