Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswertermittlung beantragen

    Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?

    Beschreibung

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf schriftlichen Antrag u.a. individuelle Gutachten über den Verkehrswert von:

    • unbebauten Grundstücken
    • bebauten Grundstücken
    • Eigentumswohnungen
    • Erbbaurechten sowie
    • über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Altenteile oder Wohnrechte).

    Grundlage der Bewertung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses , in der alle Kaufverträge über Immobilien in Bremen gesammelt und ausgewertet werden.

    Zuständigkeit

    • Herr Christian Klewin      E-Mail: gutachterausschuss@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 36178694
            Fax: +49 421 36189469

    Ansprechpartner

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen

    Beschreibung

    Städtebauliche Grundstücksbewertung Der Grundstücksmarkt wird regelmäßig beobachtet. GeoInformation Bremen ist Bewertungsstelle der Stadt und Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Bei An- und Verkauf von Grundstücken der Stadtgemeinde Bremen (u. a. für sämtliche Planungsvorhaben der Stadt) werden die Verkehrswerte der Grundstücke ermittelt. Sämtliche Kaufverträge über Grundstücke in Bremen werden ausgewertet, um das aktuelle Grundstücksmarktgeschehen zu erkennen. Die Auswertungen der Kaufpreissammlung liefern die Grundlagen sowohl für die Arbeit des unabhängigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte als auch für die Wertempfehlungen der Städtischen Bewertungsstelle bei städtischen An- und Verkauf von Grundstücken. Die für Grundstückswertermittlungen wesentlichen Daten werden veröffentlicht, z. B. Bodenrichtwerte, Bodenpreis-Indexreihen und Bodenmarktberichte. Wir geben Auskünfte über Bodenrichtwerte nach der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lloydstraße 4

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte den zentralen Gebäudezugang/Lobby nutzen. Aufzug vorhanden.


    Bankverbindung

    Empfänger: BgA Gutachterausschuss für Grundstückswerte

    IBAN: DE16 2500 0000 0025 0015 30

    BIC: MARKDEF1250

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank

    Hinweise zum Verwendungszweck: Angabe des mitgeteilten Kassenzeichens

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27580 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

    • Eigentümer:innen
    • Miteigentümer:innen
    • erbberechtigte Person unter Vorlage des Erbscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.

    Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:

    1. Umfangreiche Bestandsaufnahme durch einen Bausachverständigen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    2. Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Gutachterausschuss (3 unabhängige Sachverständige) mit anschließender Beratung des Verkehrswerts

    Bearbeitungsdauer

    variiert je nach Auftragslage: bitte aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen

    Kosten

    Im Regelfall gilt folgender Gebührenansatz (zuzüglich Mehrwertsteuer): bei Verkehrswerten bis zu 500.000 €: 4,5 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 900 € bei Verkehrswerten von 500.000 € bis 1.000.000 €: 1,1 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2600 € bei Verkehrswerten über 1.000.000 €: 0,8 von Tausend des Verkehrswertes zuzüglich 2900 € Es bestehen jedoch einige Ausnahmetatbestände! Bitte im Einzelfall nachfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Bewertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English