Sonderung beantragen - Beschleunigte Flurstückszerlegung in Gebieten mit hochgenauem Kataster
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.
Beschreibung
Zunächst prüft GeoInformation Bremen, ob die Bedingungen für eine Sonderung erfüllt sind. Falls das so ist, wird das Flurstück im Liegenschaftskataster ohne örtliche Vermessung zerlegt. Über den Grenzverlauf wird eine Urkunde aufgenommen und den Beteiligten bekanntgegeben. In der Örtlichkeit werden die neuen Grenzpunkte zu einem späteren Zeitpunkt gekennzeichnet. Die Grenzpunkte werden durch Grenzsteine, Kunstoffmarken, Meißelkreuze o.ä dauerhaft gekennzeichnet. Auch über die spätere örtliche Kennzeichnung der Grenzpunkte, die als "Abmarkung" bezeichnet wird, wird eine Niederschrift aufgenommen und den Beteiligten bekannt gegeben.
Zuständigkeit
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 9608090
E-Mail: info@vbeckardt.de
Internet
Weitere Informationen
Aufzug vorhanden.
1. OG links
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 - 62 32 23
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Das betroffene Flurstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
- Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
- Für alle Grenzpunkte des Flurstücks liegen im Liegenschaftskataster hochgenaue und zuverlässige Koordinaten vor.
Hinweis: Hochgenaue und zuverlässige Koordinaten werden infolge von Liegenschaftsvermessungen seit etwa 2004 produziert.
Hinweis: Die Sonderung ist eine Spezialform der Zerlegung, sie ist an besondere Bedingungen geknüpft. Es existiert kein Gesetzesanspruch auf Durchführung einer Sonderung.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
Verfahrensablauf
- Schriftliche Beauftragung (auch per Internet, E-Mail oder Fax) durch Auftraggeber:innen möglich.
- Prüfung durch das Landesamt GeoInformation Bremen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderung vorliegen.
- Sonderung (Zerlegung ohne örtliche Vermessung) des Flurstückes im Liegenschaftskataster.
- Anfertigung einer Niederschrift über den neuen Grenzverlauf.
- Benachrichtigung aller Beteiligten durch Versenden der Niederschrift in Kopie.
- Versenden der Mitteilungen über Veränderungen im Liegenschaftkataster. Verschicken der für die Grundstücksabschreibung erforderlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Versenden des Kostenbescheides über die Sonderung.
- Zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von drei Jahren) erfolgt durch GeoInformation Bremen die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
- Mitteilung des Grenztermins durch GeoInformation Bremen.
- Durchführung der Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
- Anfertigung einer Niederschrift über die Abmarkung.
- Benachrichtigung aller nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden der Kopien der Niederschrift über den Grenztermin.
- Versenden des Kostenbescheides über die Abmarkung.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Sonderung bzw. nach der Abmarkung der neuen Grenzen.)
Bearbeitungsdauer
Ca. 7 Wochen nach Abschluss des Vorgangs in der Regel spätestens 7 Wochen nach Auftragseingang
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auftragsformular: Bitte "Zerlegungsvermessung" ankreuzen und den Wunsch nach Sonderung unter "Sonstiges" vermerken.
Angabe des betroffenen Flurstücks: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstück
Angabe des gewünschten Verlaufs der neuen Grenzen: Nennung von geometrischen Bedingungen, z.B. paralleler Abstand, Rechtwinkligkeit usw. zu vorhandenen Grenzen oder Gebäuden. Nennung von Soll-Flächen.
Hinweis: Baurechtliche Auflagen, z.B. Abstandsflächen, werden von GeoInformation nicht geprüft!
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2024
Stichwörter
Vermessung