Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung

    Sonderung beantragen - Beschleunigte Flurstückszerlegung in Gebieten mit hochgenauem Kataster

    Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis  möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.

    Beschreibung

    Zunächst prüft GeoInformation Bremen, ob die Bedingungen für eine Sonderung erfüllt sind. Falls das so ist, wird das Flurstück im Liegenschaftskataster ohne örtliche Vermessung zerlegt. Über den Grenzverlauf wird eine Urkunde aufgenommen und den Beteiligten bekanntgegeben. In der Örtlichkeit werden die neuen Grenzpunkte zu einem späteren Zeitpunkt gekennzeichnet. Die Grenzpunkte werden durch Grenzsteine, Kunstoffmarken, Meißelkreuze o.ä dauerhaft gekennzeichnet. Auch über die spätere örtliche Kennzeichnung der Grenzpunkte, die als "Abmarkung" bezeichnet wird, wird eine Niederschrift aufgenommen und den Beteiligten bekannt gegeben.

    Zuständigkeit

    • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-5597
    • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-16492
    • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-10737

    Ansprechpartner

    Landesamt GeoInformation Bremen

    Beschreibung

    Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.

    Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen

    • der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
    • der Erhebung bodenbezogener Abgaben
    • der hoheitlichen Stadtplanung
    • allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
    • der zugehörigen Investitionstätigkeit.

    Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.

    Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lloydstraße 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansator 5

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden.

    1. OG links

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Flex-Straße 2

    28755 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Das betroffene Flurstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
    • Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
    • Für alle Grenzpunkte des Flurstücks liegen im Liegenschaftskataster hochgenaue und zuverlässige Koordinaten vor.

    Hinweis: Hochgenaue und zuverlässige Koordinaten werden infolge von Liegenschaftsvermessungen seit etwa 2004 produziert.

    Hinweis: Die Sonderung ist eine Spezialform der Zerlegung, sie ist an besondere Bedingungen geknüpft. Es existiert kein Gesetzesanspruch auf Durchführung einer Sonderung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Schriftliche Beauftragung (auch per Internet, E-Mail oder Fax) durch Auftraggeber:innen möglich.
    2. Prüfung  durch das Landesamt GeoInformation Bremen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderung vorliegen.
    3. Sonderung (Zerlegung ohne örtliche Vermessung) des Flurstückes im Liegenschaftskataster.
    4. Anfertigung einer Niederschrift über den neuen Grenzverlauf.
    5. Benachrichtigung aller Beteiligten durch Versenden der Niederschrift in Kopie.
    6. Versenden der Mitteilungen über Veränderungen im Liegenschaftkataster. Verschicken der für die Grundstücksabschreibung erforderlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.  Versenden des Kostenbescheides über die Sonderung.
    7. Zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von drei Jahren) erfolgt durch GeoInformation Bremen die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
    8. Mitteilung des Grenztermins durch GeoInformation Bremen.
    9. Durchführung der Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
    10. Anfertigung einer Niederschrift über die Abmarkung.
    11. Benachrichtigung aller nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden der Kopien der Niederschrift über den Grenztermin.
    12. Versenden des Kostenbescheides über die Abmarkung.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Sonderung bzw. nach der Abmarkung der neuen Grenzen.)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 3 Wochen nach Auftragseingang für die Sonderung
    Ca. 7 Wochen nach Abschluss des Vorgangs in der Regel spätestens 7 Wochen nach Auftragseingang

    Kosten

    Die Kosten können für den jeweiligen Einzelfall bei GeoInformation erfragt werden. Hinweis: Kosten werden in Abhängigkeit von den Flächengrößen der neugebildeten Flurstücke, vom Bodenrichtwert und von der Zahl der abzumarkenden Grenzpunkte erhoben. Die Kosten einer Sonderung plus einer späteren Abmarkung liegen geringfügig über denen einer Zerlegungsvermessung mit unmittelbarer Abmarkung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auftragsformular: Bitte "Zerlegungsvermessung" ankreuzen und den Wunsch nach Sonderung unter "Sonstiges" vermerken.

    Angabe des betroffenen Flurstücks: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstück

    Angabe des gewünschten Verlaufs der neuen Grenzen: Nennung von geometrischen Bedingungen, z.B. paralleler Abstand, Rechtwinkligkeit usw. zu vorhandenen Grenzen oder Gebäuden. Nennung von Soll-Flächen.

    Hinweis: Baurechtliche Auflagen, z.B. Abstandsflächen, werden von GeoInformation nicht geprüft! 

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English