Aufwendungsersatz für den Vormund Ersatz

    Aufwendungsersatz für Führung einer Vormundschaft beantragen

    Wenn Sie ehrenamtlich als Vormund tätig sind, können Sie sich Ihre Ausgaben erstatten lassen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zurück, das Sie im Rahmen der Vormundschaft ausgegeben haben.

    Beschreibung

    Die Vormundschaft wird grundsätzlich ehrenamtlich, also ohne Bezahlung, geführt. Dennoch haben ehrenamtliche Vormünder Anspruch darauf, sich Ihre Ausgaben erstatten zu lassen.

    Das bedeutet: Sie können das Geld zurückfordern, das Sie bei der Ausübung der Vormundschaft ausgegeben haben. Diese Erstattung erfolgt aus dem Vermögen des Mündels – so nennt man das minderjährige Kind, das unter Ihrer Vormundschaft steht.

    Wenn Sie die Vermögenssorge für das Mündel haben, können Sie die Erstattung direkt aus dem verwalteten Vermögen entnehmen. In allen anderen Fällen entscheidet das Gericht über den Betrag, der Ihnen zusteht. Ist das Mündel mittellos, übernimmt die Staatskasse die Kosten.

    Beispiele für erstattungsfähige Ausgaben:
    •  Fahrtkosten
    •  Kosten für eine angemessene Versicherung (zum Beispiel Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch die Vormundschaft entstehen könnten)
    •  Kosten für Lebensunterhalt und Erziehung, wenn das Mündel in Ihrem Haushalt lebt

    Wenn Sie Ihre Ausgaben nicht einzeln abrechnen möchten, können Sie stattdessen eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Diese beträgt 425 Euro pro Jahr (Stand 2025). Die erste Zahlung erfolgt ein Jahr nach Ihrer Bestellung als Vormund.

    Die pauschale Entschädigung gilt nur für ehrenamtlich tätige Vormünder. Jugendämter oder Vereine können diesen Anspruch nicht geltend machen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Aufstellung der Aufwendungen mit Belegen

    Voraussetzungen

    Sie führen eine ehrenamtliche Vormundschaft und Ihnen sind in Ihrer Funktion als Vormund Aufwendungen entstanden, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Vormundschaft stehen. Sie müssen die Erstattung der Aufwendungen beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1808 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1808.html

    § 1877 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1877.html

    § 1878 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1878.html

    Rechtsbehelf

    Beschwerde

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Auslagen bei der zuständigen Stelle.
    • Wenn Sie Ihre konkreten Auslagen wiedererhalten möchten, reichen Sie dafür die Belege ein.
    • Reichen Sie die Aufstellung Ihrer Aufwendungen schriftlich ein, wenn eine gerichtliche Festsetzung erforderlich ist.
    • Die zuständige Stelle setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.
    • Sie können jedoch auch die Pauschale verlangen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten eine Mitteilung und die Auszahlung.

    Fristen

    Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Entstehung. Ihre Ersatzansprüche erlöschen sonst. 
    Wenn Sie Ihren Anspruch auf Erstattung bei der zuständigen Stelle beantragen, zählt das gleichzeitig auch als Antrag gegenüber dem Mündel.

    Die zuständige Stelle kann weitere Fristen bestimmen.

    Beantragen Sie die pauschale Aufwandsentschädigung spätestens 6 Monate nach dem Ende des Jahres, für das Sie die Entschädigung erhalten möchten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Prüfungsaufwand ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt oder Notar. Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geld für Vormundschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en