Unregelmäßigkeiten in einer Einrichtung stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche melden

    Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten oder Missstände in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, diese Beobachtungen an die zuständige Stelle zu melden. Solche Einrichtungen unterliegen einer Aufsicht, die für die Qualität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Eine Meldung kann dabei helfen, auf mögliche Probleme wie unangemessene Betreuung, Misshandlungen, Vernachlässigung oder Verstöße gegen Sicherheitsstandards aufmerksam zu machen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen (Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine speziellen Unterlagen erforderlich. Wenn möglich ergänzen Sie Ihre Schilderungen mit Nachweisen

    Voraussetzungen

    Sie haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es in der Einrichtung Probleme gibt, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen könnten (zum Beispiel Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung, unangemessene Betreuung oder Verstöße gegen gesetzliche Standards)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

    Verfahrensablauf

    • Sie nehmen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern den Sachverhalt so konkret wie möglich. Auf Wunsch können Sie anonym bleiben.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und entscheidet über das weitere Vorgehen. Gegebenenfalls prüft die zuständige Stelle die Einrichtung vor Ort.
    • Falls Verstöße festgestellt werden, können Maßnahmen wie Auflagen, Sanktionen oder in sehr schweren Fällen die Schließung der Einrichtung ergriffen werden.
    • Je nach Verfahren und dem Grad Ihrer Beteiligung erhalten Sie möglicherweise eine Rückmeldung über den Ausgang der Untersuchung. Anonyme Meldungen können in der Regel nicht beantwortet werden.
    • Nach Abschluss der Prüfung überwacht die zuständige Stelle gegebenenfalls, ob die angeordneten Maßnahmen umgesetzt werden und ob sich die Situation in der Einrichtung verbessert hat.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Trägerberatung und Aufsicht am 09.12.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en