Unregelmäßigkeiten in einer Einrichtung stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche melden
Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten oder Missstände in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, diese Beobachtungen an die zuständige Stelle zu melden. Solche Einrichtungen unterliegen einer Aufsicht, die für die Qualität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Eine Meldung kann dabei helfen, auf mögliche Probleme wie unangemessene Betreuung, Misshandlungen, Vernachlässigung oder Verstöße gegen Sicherheitsstandards aufmerksam zu machen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen (Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Kontaktperson
Trägerberatung und Aufsicht
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine speziellen Unterlagen erforderlich. Wenn möglich ergänzen Sie Ihre Schilderungen mit Nachweisen
Voraussetzungen
Sie haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es in der Einrichtung Probleme gibt, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen könnten (zum Beispiel Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung, unangemessene Betreuung oder Verstöße gegen gesetzliche Standards)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Verfahrensablauf
- Sie nehmen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern den Sachverhalt so konkret wie möglich. Auf Wunsch können Sie anonym bleiben.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und entscheidet über das weitere Vorgehen. Gegebenenfalls prüft die zuständige Stelle die Einrichtung vor Ort.
- Falls Verstöße festgestellt werden, können Maßnahmen wie Auflagen, Sanktionen oder in sehr schweren Fällen die Schließung der Einrichtung ergriffen werden.
- Je nach Verfahren und dem Grad Ihrer Beteiligung erhalten Sie möglicherweise eine Rückmeldung über den Ausgang der Untersuchung. Anonyme Meldungen können in der Regel nicht beantwortet werden.
- Nach Abschluss der Prüfung überwacht die zuständige Stelle gegebenenfalls, ob die angeordneten Maßnahmen umgesetzt werden und ob sich die Situation in der Einrichtung verbessert hat.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Trägerberatung und Aufsicht am 09.12.2024