Als Trägerin oder Träger einer stationären Einrichtung Meldung nach § 47 SGB VIII abgeben
Als Trägerin oder Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle
Beschreibung
Als Trägerin oder Träger einer Einrichtung für stationäre Hilfen zur Erziehung sind Sie dazu verpflichtet, Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, der zuständigen Behörde anzeigen. Anzeigepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen können
- betreute Kinder und Jugendliche
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Einrichtung oder
- die Einrichtung beziehungsweise Einrichtungsteile
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen (Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen
Beschreibung
Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Art der Meldung. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.
Voraussetzungen
Sie sind Trägerin oder Träger einer stationären Einrichtung für stationäre Hilfen zur Erziehung
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ein
Fristen
Unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Trägerberatung und Aufsicht am 09.12.2024