Leistungsvereinbarung für stationäre Hilfen zur Erziehung abschließen

    Wenn Sie eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben, müssen Sie mit der zuständigen Stelle eine Leistungsvereinbarung abschließen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Einrichtung oder einen Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben und öffentliche Mittel erhalten möchten, müssen Sie eine Leistungsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung legen Sie gemeinsam mit der zuständigen Stelle fest, welche Leistungen Ihre Einrichtung erbringt, wie diese in ihrer Qualität gestaltet werden sollen und welche Kosten dabei entstehen. Die Vereinbarung sorgt dafür, dass alle Leistungen klar definiert sind und die Finanzierung geregelt wird. Sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und stellt sicher, dass die Kinder und Jugendlichen optimal betreut und unterstützt werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen (Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Konzept Ihrer Einrichtung, das die angebotenen Leistungen beschreibt,
    • Nachweise zur Qualitätssicherung (zum Beispiel Qualifikationen des Personals),
    • Angaben zur räumlichen und organisatorischen Ausstattung,
    • Finanzierungsplan und Kostenaufstellung,
    • Nachweise über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Sicherheitsstandards

    Voraussetzungen

    Sie können sicherstellen, dass Ihre Einrichtung die Anforderungen an Qualität und Fachlichkeit erfüllt, die vereinbarten Leistungen erbringen kann und die Finanzierung geklärt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 77 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__77.html

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen das Konzept Ihrer Einrichtung und die geplanten Leistungen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihr Angebot hinsichtlich der Qualität und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
    • Sie legen gemeinsam mit der zuständigen Stelle die zu erbringenden Leistungen, die Finanzierung und die Qualitätsstandards fest.
    • Sie unterzeichnen die Leistungsvereinbarung.
    • Die Leistungsvereinbarung tritt in Kraft und wird regelmäßig überprüft.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Trägerberatung und Aufsicht am 09.12.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en