• St. Georg (Landkreis St. Georg, Hamburg)

Leistungsvereinbarung für stationäre Hilfen zur Erziehung abschließen

Wenn Sie eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben, müssen Sie mit der zuständigen Stelle eine Leistungsvereinbarung abschließen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Einrichtung oder einen Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben und öffentliche Mittel erhalten möchten, müssen Sie eine Leistungsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung legen Sie gemeinsam mit der zuständigen Stelle fest, welche Leistungen Ihre Einrichtung erbringt, wie diese in ihrer Qualität gestaltet werden sollen und welche Kosten dabei entstehen. Die Vereinbarung sorgt dafür, dass alle Leistungen klar definiert sind und die Finanzierung geregelt wird. Sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und stellt sicher, dass die Kinder und Jugendlichen optimal betreut und unterstützt werden.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen (Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen)

Aktuelles

Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

Beschreibung

Sozialbehörde - FS 212 - Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Konzept Ihrer Einrichtung, das die angebotenen Leistungen beschreibt,
  • Nachweise zur Qualitätssicherung (zum Beispiel Qualifikationen des Personals),
  • Angaben zur räumlichen und organisatorischen Ausstattung,
  • Finanzierungsplan und Kostenaufstellung,
  • Nachweise über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Sicherheitsstandards

Voraussetzungen

Sie können sicherstellen, dass Ihre Einrichtung die Anforderungen an Qualität und Fachlichkeit erfüllt, die vereinbarten Leistungen erbringen kann und die Finanzierung geklärt ist.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 77 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__77.html

Rechtsbehelf

Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen das Konzept Ihrer Einrichtung und die geplanten Leistungen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Angebot hinsichtlich der Qualität und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Sie legen gemeinsam mit der zuständigen Stelle die zu erbringenden Leistungen, die Finanzierung und die Qualitätsstandards fest.
  • Sie unterzeichnen die Leistungsvereinbarung.
  • Die Leistungsvereinbarung tritt in Kraft und wird regelmäßig überprüft.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Trägerberatung und Aufsicht am 09.12.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en