Informationen zum Umgang mit Behandlungsfehlern erhalten

    Vermuten Sie einen Behandlungsfehler bei einer Behandlung im Krankenhaus? Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

    Beschreibung

    Ärzte und Ärztinnen schulden ihren Patienten keinen Heilungserfolg, sind aber verpflichtet, die Behandlung gemäß den medizinischen Standards und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführen. Hierbei können Fehler unterlaufen. Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise vorliegen, wenn
    • Sie vor einem Eingriff unzureichend aufgeklärt wurden,
    • Ihre Operation nicht fachgerecht durchgeführt wurde,
    • seitens der Behandelnden auf eine Komplikation nicht zeit- und sachgerecht reagiert wurde,
    • eine notwendige Behandlung verspätet oder gar nicht durchgeführt wurde
    • Ihnen ein falsches Medikament verordnet wurde.
    Wenn einem Arzt oder einer Ärztin ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, müssen diese dafür haften.Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, gibt es verschiedene Stellen, die Ihnen weiterhelfen können.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend informiert. Um einen Behandlungsfehler prüfen zu lassen, sind folgende Unterlagen hilfreich:
    •  Medizinische Unterlagen: Alle relevanten medizinischen Dokumente, die die Behandlung und den Verlauf dokumentieren wie:
      • Ärztliche Berichte und Behandlungsprotokolle: Entlassungsberichte, OP-Berichte, Befunde und Diagnoseberichte, Aufzeichnungen über durchgeführte Behandlungen und Konsultationen.
      • Schriftwechsel mit der Klinik oder dem Arzt: Briefe, E-Mails oder andere schriftliche Kommunikation mit der behandelnden Einrichtung oder den behandelnden Personen.
      • Rechnungen und Abrechnungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen.
    • Dokumente, die bestätigen, dass Sie über Risiken und Alternativen aufgeklärt wurden (Aufklärungsbögen)
    • Gutachten
    • Gedächtnisprotokolle oder Patiententagebuch: chronologische Wiedergabe des Behandlungsablaufs mit genauen Angaben und Daten, Beschreibung des Behandlungsfehlers in eigenen Worten, Beschreibung des Beschwerdebildes (Entwicklung, Besonderheiten) und der sich daraus ergebenen Beeinträchtigungen.
    • Verschriftlichte Zeugenaussagen von Personen, die die Behandlung oder die Umstände beobachten konnten.
    • Fotos oder Videos die den Schaden dokumentieren

    Voraussetzungen

    Sie vermuten, von einem Behandlungsfehler betroffen zu sein und können dies näher erläutern oder belegen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 66 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__66.html
    § 115 Absatz 3 Satz 7 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__115.html
    § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
    §§ 630a - 630h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
    § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
    § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
    § 27b Absatz 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27b.html

    Rechtsbehelf

    Je nach gewählter Verfahrensart können unterschiedliche Rechtsbehelfe statthaft sein.

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf variiert im Einzelfall. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Nachfrage hin entsprechend informieren.
    • Sprechen Sie zunächst direkt mit dem Arzt oder der Ärztin, die Sie behandelt haben. Oft kann ein klärendes Gespräch Missverständnisse ausräumen. Alternativ können Sie sich an das Beschwerdemanagement der Einrichtung wenden, in der Sie behandelt wurden.
    • Wenn der Behandlungsfehler im Rahmen einer durch ihre Krankenkasse finanzierten Leistung entstanden ist, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann weitere Schritte einleiten, beispielsweise den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten beauftragen.
    • Sie können sich auch an andere Institutionen wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale, Anwältinnen und Anwälte für Medizinrecht sowie Schlichtungsstellen oder Gutachterkommissionen bei den Landesärztekammern wenden. Außerdem gibt es verschiedene Interessengemeinschaften von Medizingeschädigten.
    • Eine Alternative zur gerichtlichen Klärung bieten insbesondere die Schlichtungsverfahren der Landesärztekammern. Bei einem Behandlungsfehler können Sie sich an die Begutachtungskommission der zuständigen Ärztekammer wenden, die eine kostenlose und objektive Klärung anstrebt

    Fristen

    Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt 3 Jahre, beginnend am Ende des Jahres in dem der Behandlungsfehler festgestellt wurde. Diese Frist gilt in der Regel für die meisten Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern. In besonderen Fällen kann die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Es empfiehlt sich, dass Sie sich hierzu von einer Person mit juristischer Expertise beraten lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehreren Monaten Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig vom gewählten Verfahren. Auf Ihre Nachfrage hin kann die zuständige Stelle Sie entsprechend informieren.

    Kosten

    Es können Kosten anfallen. Sowohl die Unterstützung durch die Krankenkasse als auch die Schlichtungsverfahren durch die Begutachtungskommission der Ärztekammer sind in der Regel kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Krankenhausplanung am 05.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Fehlverhalten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en