Niederlassungserlaubnis Erteilung für Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen

    Wenn Sie eine Fachkraft aus dem Ausland sind und bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben und arbeiten, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ihnen als Fachkraft aus dem Ausland ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie müssen die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Ersterteilungen (Ersterteilungen)

    Aktuelles

    Ersterteilungen

    Beschreibung

    Ersterteilungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstraße 32b

    20097 Hamburg

    S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-17, Di 8-12, Mi 8-12, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr. Bitte generell vorab einen Termin vereinbaren.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.

    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Abschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass
    • Aktueller Aufenthaltstitel
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (kann gegen eine zusätzliche Gebühr auch vor Ort erstellt werden)
    • Gegebenenfalls: Nachweis über Ihren in Deutschland erreichten Abschluss (zum Beispiel Zeugnisse, Urkunden)
    • Aktuelle Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeber-Bescheinigung)
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    • Nachweis über eine bestehende Altersvorsorge (zum Beispiel Rentenversicherungsverlauf)
    • Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft.
      • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie den Antrag auch bereits nach 2 Jahren Aufenthalt stellen.
    • Sie sind weiterhin als Fachkraft in Deutschland tätig.
    • Sie haben bereits für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an ein gleichwertiges privates Versicherungs-Unternehmen oder eine Versorgungs-Einrichtung gezahlt.
      • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
    • Sie haben ausreichend Kenntnisse in der deutschen Sprache (Niveau B1)
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
    • Sie sind krankenversichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
    • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
    • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und die Unterlagen.
    • In einigen Fällen kann es sein, dass eine zusätzliche Behörde beteiligt werden muss. Dies wird von der zuständigen Stelle geprüft und gegebenenfalls eingeleitet.
    • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
    • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle (Bundesdruckerei) mit der Herstellung Ihres eAT.
    • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
    • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

    Fristen

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis beantragen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.
    Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist zehn Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen.

    Kosten

    113,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie als Fachkraft im Besitz einer Blaue Karte EU sind, können andere Bestimmungen für Sie gelten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals) am 01.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en