Grundstückseigentümerrechte im Grundbuch Vermerk

    Eintragung eines Herrschvermerks im Grundbuch

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Grundstückseigentümer sind und zusätzlich dazu Rechte an einem weiteren Grundstück besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks vermerken lassen. Ihr Grundstück wird in diesem Zusammenhang als herrschendes Grundstück und das Grundstück, auf dem das Notwegerecht lastet als dienendes Grundstück bezeichnet.
    Der Herrschvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks bewirkt, dass die Zustimmung, die sogenannte Bewilligung, von mittelbar betroffenen Rechtsinhabern erforderlich wird, wenn das Recht auf dem dienenden Grundstück
    • gelöscht werden soll,
    • Veränderungen am Inhalt des Rechts vorgenommen werden,
    • oder der Rang dieses Rechts geändert wird.
    Mittelbar betroffen sind Rechtsinhaber, die ein dingliches Recht an dem herrschenden Grundstück haben zum Beispiel Hypothekengläubiger, Inhaber von Nießbrauch oder Vorkaufsrecht.
    Der Herrschvermerk schützt somit Rechtsinhaber, die ein dingliches Recht (Hypothek, Grundschuld, Niesbrauch, Vorkaufsrecht) an dem herrschenden Grundstück haben.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Erläuterung zu Endnummer (Endn:
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

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    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
     

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherweg 1

    21073 Hamburg

    S3/S5 Harburg Rathaus, Busse 141/241 Seehafenbrücke (Amtsgericht)

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit (Antragsannahme von 9-12 Uhr)

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    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag mit Bezeichnung des Rechts, der Angabe des herrschenden Grundstücks und des dienenden Grundstücks

    Voraussetzungen

    • Schriftlicher Antrag des Eigentümers des herrschenden Grundstücks oder desjenigen, dem an dem herrschenden Grundstück ein dingliches Recht zusteht zum Beispiel Gläubiger einer Grundschuld
    • Das Recht muss auf dem dienenden Grundstück vorher oder gleichzeitig eingetragen sein.
    • Sie können nur bei folgenden Grundstückseigentümerrechten den Vermerk in das Grundbuch des herrschenden Grundstücks eintragen lassen:
      • Grunddienstbarkeit gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
      • Subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
      • Subjektiv-dingliche Reallast gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
      • Erbbauzins gemäß des Erbbaurechtsgesetzes
      • Überbaurente gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
      • Notwegrente gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Grundbuchbeschwerde

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Eintragung des Herrschvermerks bei dem Grundbuchamt in dessen Grundbuchbezirk ihr Grundstück liegt.
    • Das Grundbuchamt prüft die Voraussetzungen.
    • Der Vermerk wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des herrschenden Grundstücks eingetragen.
    • Auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wird ein Hinweis über den Vermerk eingetragen.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Eintragung.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts abhängig.

    Kosten

    Für die Eintragung des Vermerks wird eine Gebühr von 50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Herrschvermerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en