Grundstückseigentümerrechte im Grundbuch Vermerk
Eintragung eines Herrschvermerks im Grundbuch
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Grundstückseigentümer sind und zusätzlich dazu Rechte an einem weiteren Grundstück besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht auf dem Nachbargrundstück, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks vermerken lassen. Ihr Grundstück wird in diesem Zusammenhang als herrschendes Grundstück und das Grundstück, auf dem das Notwegerecht lastet als dienendes Grundstück bezeichnet.
Der Herrschvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks bewirkt, dass die Zustimmung, die sogenannte Bewilligung, von mittelbar betroffenen Rechtsinhabern erforderlich wird, wenn das Recht auf dem dienenden Grundstück
Der Herrschvermerk schützt somit Rechtsinhaber, die ein dingliches Recht (Hypothek, Grundschuld, Niesbrauch, Vorkaufsrecht) an dem herrschenden Grundstück haben.
Der Herrschvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks bewirkt, dass die Zustimmung, die sogenannte Bewilligung, von mittelbar betroffenen Rechtsinhabern erforderlich wird, wenn das Recht auf dem dienenden Grundstück
- gelöscht werden soll,
- Veränderungen am Inhalt des Rechts vorgenommen werden,
- oder der Rang dieses Rechts geändert wird.
Der Herrschvermerk schützt somit Rechtsinhaber, die ein dingliches Recht (Hypothek, Grundschuld, Niesbrauch, Vorkaufsrecht) an dem herrschenden Grundstück haben.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
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Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Erläuterung zu Endnummer (Endn:
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Erläuterung zu Endnummer (Endn:
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1/Busse Bergedorf
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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Amtsgericht Hamburg-Blankenese
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Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Adresse
Hausanschrift
S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Öffnungszeiten
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Blankenese
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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Amtsgericht Hamburg-Harburg
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Amtsgericht Hamburg-Harburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Harburg Rathaus, Busse 141/241 Seehafenbrücke (Amtsgericht)
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, Mittwoch keine Sprechzeit (Antragsannahme von 9-12 Uhr)
Kontaktperson
Grundbucheinsicht Harburg
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Grundbucheinsicht
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Adresse
Hausanschrift
U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Bezeichnung des Rechts, der Angabe des herrschenden Grundstücks und des dienenden Grundstücks
Voraussetzungen
- Schriftlicher Antrag des Eigentümers des herrschenden Grundstücks oder desjenigen, dem an dem herrschenden Grundstück ein dingliches Recht zusteht zum Beispiel Gläubiger einer Grundschuld
- Das Recht muss auf dem dienenden Grundstück vorher oder gleichzeitig eingetragen sein.
- Sie können nur bei folgenden Grundstückseigentümerrechten den Vermerk in das Grundbuch des herrschenden Grundstücks eintragen lassen:
- Grunddienstbarkeit gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Subjektiv-dingliche Reallast gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Erbbauzins gemäß des Erbbaurechtsgesetzes
- Überbaurente gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Notwegrente gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Grundbuchordnung (GBO)
§ 9 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO)
§ 914 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1018 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1094 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 917 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 876 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
§ 1105 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 96 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anlage 1 Nummer 14160 zu § 3 Absatz 2 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
§ 9 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO)
§ 914 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1018 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1094 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 917 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 876 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 9 Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
§ 1105 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 96 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anlage 1 Nummer 14160 zu § 3 Absatz 2 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Rechtsbehelf
Grundbuchbeschwerde
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Eintragung des Herrschvermerks bei dem Grundbuchamt in dessen Grundbuchbezirk ihr Grundstück liegt.
- Das Grundbuchamt prüft die Voraussetzungen.
- Der Vermerk wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des herrschenden Grundstücks eingetragen.
- Auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wird ein Hinweis über den Vermerk eingetragen.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Eintragung.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts abhängig.
Kosten
Für die Eintragung des Vermerks wird eine Gebühr von 50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 11.11.2024
Stichwörter
Herrschvermerk