Ergänzungspflegschaft Anordnung der Pflegeeltern

    Anordnung Pflegeeltern als Ergänzungspfleger

    Pflegekindern muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich verhindert sind. Wenn Sie ein Kind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum Ergänzungspfleger bestellt werden.

    Beschreibung

    Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person, nämlich den sogenannten Ergänzungspfleger. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf bestimmte Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
    Dies können folgende Bereiche sein:
    • Personensorge
    • Vermögenssorge
    • Gesundheitsfürsorge
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Vertretung in Strafverfahren
    Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht. Wenn Sie ein Pflegekind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum Ergänzungspfleger für Ihr Pflegekind bestellt werden.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

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    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

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    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

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    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

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    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

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    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

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    erforderliche Unterlagen

    Stellungnahme des Jugendamtes.

    Voraussetzungen

    Ein Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird.

    Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn
    • sorgeberechtigte Elternteile darauf hinweisen, dass sie mit einer Situation überfordert sind,
    • eine Behörde darauf hinweist, dass eine Pflegschaft erforderlich erscheint,
    • in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass eine Pflegschaft eingerichtet werden muss.
    Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und wird es auf Dauer dort verbleiben, können auch die Pflegeeltern zum Pfleger bestellt werden und damit Teile des Sorgerechts erhalten.
    Das Familiengericht achtet bei der Entscheidung vor allem darauf, dass Sie nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Pflegschaft geeignet sind.
    Ihnen kann die Pflegschaft nur dann übertragen werden, wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind.
    Beantragen mehrere Personen die Pflegschaft und befinden sich unter ihnen Verwandte des Pflegekindes, wird diesen in der Regel der Vorrang gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde

    Verfahrensablauf

    • Die Übertragung der Ergänzungspflegschaft für ein Kind auf dessen Pflegeeltern kann von den Pflegeeltern selbst, von einem Jugendamt, aber auch von anderen Personen zum Beispiel den Eltern des Kindes angeregt werden.
    • Wenn Sie diese Ergänzungspflegschaft übernehmen möchten, ist zu empfehlen, dass Sie die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendamt besprechen. Es ist einfacher, wenn das Jugendamt dem Gericht bereits eine befürwortende Anregung übermittelt.
    • Anderenfalls muss die Stellungnahme des Jugendamtes während des Verfahrens eingeholt werden.
    • Das Gericht entscheidet bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, welche Informationen es für erforderlich hält und welche Personen beteiligt werden sollen.
    • In der Regel werden Sie im Termin vor Gericht zur gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben verpflichtet.
    • Wenn über die Änderung des Sorgerechts entschieden wird, müssen folgende Parteien angehört werden:
      • das Jugendamt
      • die leiblichen Eltern (falls sie das Sorgerecht noch besitzen)
      • das Kind, wenn es älter als 14 Jahre ist
      • (Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind ist, desto schwerer wiegt seine Auffassung.)
      • die Pflegeeltern 
    • Das Gericht entscheidet über Ihren Antrag unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes und bestellt Sie zum Ergänzungspfleger.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.
    Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbstverständlich getragen werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, Leistungen der Beratungshilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 15.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pflegeeltern als Ergänzungspfleger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en