• Barmbek-Nord (Landkreis Barmbek-Nord, Hamburg)
Übergehen des benannten berufenen Vormunds Bestellung

Übergehen des benannten berufenen Vormunds Bestellung

Wenn, die von den Eltern als Vormund vorgesehene Person aus bestimmten Gründen nicht Vormund werden kann, wählt das Familiengericht eine andere geeignete Peron aus und ernennt diese zum Vormund.

Beschreibung

Eltern können für Ihre Kinder in einem Testament oder Erbvertrag eine Person als Vormund oder auch Ehegatten als Vormünder benennen.
Die dort benannte Person darf als Vormund nur übergangen werden, wenn
  • die Bestellung dem Wohl des Mündels widersprechen würde
  • der Mündel das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Bestellung widerspricht
  • die Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Übernahme der Vormundschaft gehindert ist
  • sich die Person nicht innerhalb von vier Wochen ab der Aufforderung des Familiengerichts zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat
  • oder bestimmte Ausschlussgründe für diese Person vorliegen. So kann zum Beispiel nicht zum Vormund bestellt werden, wer:
    • geschäftsunfähig ist
    • minderjährig ist
    • unter Betreuung steht
    • von den Eltern des Kindes ausgeschlossen wurde
    • in einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, arbeitet oder in einer anderen engen Abhängigkeitsbeziehung zum Mündel steht.
Liegt einer der genannten Gründe vor, muss das Familiengericht einen anderen Vormund auswählen, der geeignet ist, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen.
  • Das Familiengericht muss dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
  • den Willen des Mündels, seine familiären Beziehungen, seine persönlichen Bindungen, sein religiöses Bekenntnis und seinen kulturellen Hintergrund
  • den wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Eltern
  • die Lebensumstände des Mündels.

zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

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Hausanschrift

Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

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Spohrstraße 6

22083 Hamburg

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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Ernst-Mantius-Straße 8

21029 Hamburg

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Dormienstraße 7

22587 Hamburg

S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

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Schädlerstraße 28

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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erforderliche Unterlagen

Testament oder Erbvertrag in dem der Vormund benannt ist.

Voraussetzungen

Die von den Eltern im Testament oder Erbvertrag zum Vormund benannte Person erfüllt nicht die Voraussetzungen, um Vormund zu werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde

Verfahrensablauf

  • Das Familiengericht prüft zunächst, ob die Eltern im Testament oder Erbvertrag einen Vormund benannt haben.
  • Ist dies der Fall, prüft das Familiengericht, ob diese Person, die Voraussetzungen erfüllt, um Vormund zu werden.
  • Erfüllt die Person die Kriterien, bestellt das Familiengericht diese Person zum Vormund.
  • Erfüllt die Person die Kriterien nicht, wählt das Familiengericht eine andere Person aus.
  • Bevorzugt werden Familienmitglieder oder Personen, zu denen das Kind ein Vertrauensverhältnis hat.
  • Die vom Familiengericht ausgewählte Person ist verpflichtet, die Vormundschaft zu übernehmen, wenn ihr die Übernahme unter Berücksichtigung ihrer familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zugemutet werden kann.
  • Die ausgewählte Person darf erst dann zum Vormund bestellt werden, wenn sie sich zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat. Erfolgt dies nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch das Familiengericht, kann ein anderer Vormund bestellt werden. 
  • Das Familiengericht bestellt die Person in einem Termin zum Vormund uns belehrt sie über Ihre Pflichten.
  • Der Vormund erhält seine Bestellungsurkunde

Fristen

Das Familiengericht wählt einen anderen Vormund aus, wenn der benannte Vormund sich nicht innerhalb von vier Wochen ab der Aufforderung des Familiengerichts zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Verfahrensablauf. In der Regel wenige Wochen.

Kosten

Die Kosten für die Führung des Vormundschaftsverfahrens beim Familiengericht trägt das Kind. Gebühren werden erhoben, wenn das Vermögen des Mündels nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25.000 Euro beträgt.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Vormund im Testament unfähig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en