Vergütung für den Vormund Bewilligung

    Vergütungsbewilligung für den Vormund

    Wenn Sie eine Vormundschaft beruflich führen, können Sie dafür eine Vergütung verlangen. Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Die Vergütung beträgt für jede Stunde 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
    • auf 29,50 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
    • auf 39 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
    • Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt.
    Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den vorgesehenen Stundensatz bewilligen. Dies gilt nicht, wenn das Mündel mittellos ist.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

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    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
     

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    erforderliche Unterlagen

    • Formlosen Antrag auf Vergütung
    • Belege

    Voraussetzungen

    Bei beruflich geführten Vormundschaften kann eine Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geltend gemacht werden.

    Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Vergütung für die von Ihnen geführte Vormundschaft, bei dem zuständigen Familiengericht.
    • Legen Sie die erforderlichen Belege bei.
    • Begründen Sie gegebenenfalls, warum eine höhere Vergütung in diesem Fall gerechtfertigt ist.
    • Das Familiengericht prüft Ihren Antrag.
    • Es fordert Unterlagen bei Bedarf nach.
    • Sie erhalten die Bewilligung Ihrer Vergütung.
    • Ihre Vergütung wird Ihnen ausgezahlt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale (für ehrenamtlichen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird.

    Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geld für Vormundschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en