Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss
Prozesskostenvorschuss vom Ehegatten oder Lebenspartners für einen Rechtsstreit bekommen
Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Beschreibung
Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Eine typische Situation als Beispiel: Tag für Tag der gleiche Streit zwischen zwei Eheleuten, man entscheidet sich für eine Scheidung. Wegen der Kinder arbeitet ein Partner Teilzeit, für einen Prozess fehlt ihm das Geld. Der andere Partner hingegen hat ein recht gutes Einkommen. Das Familienrecht sieht für solche Fälle einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss vor. Dieser folgt aus der Pflicht zur Solidarität in der Ehe und ist daher letztlich Bestandteil der Unterhaltspflicht. Die Regelungen gelten entsprechend auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Einen Kostenvorschuss kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte sowohl für Streitigkeiten untereinander, zum Beispiel für die Scheidung, als auch für bestimmte Auseinandersetzungen mit einem Dritten verlangen. Über Einzelheiten informiert Sie ein Rechtsanwalt.
Lässt sich der Anspruch auf Kostenvorschuss zeitnah durchsetzen, hat er Vorrang vor einer Unterstützung aus der Staatskasse (Prozesskostenhilfe).
Hinweis: Auch Kinder haben einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber ihren Eltern (auch gegenüber dem betreuenden Elternteil) oder gegenüber ihren Großeltern. Erkundigen Sie sich zu den Details im Einzelfall bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.
Eine typische Situation als Beispiel: Tag für Tag der gleiche Streit zwischen zwei Eheleuten, man entscheidet sich für eine Scheidung. Wegen der Kinder arbeitet ein Partner Teilzeit, für einen Prozess fehlt ihm das Geld. Der andere Partner hingegen hat ein recht gutes Einkommen. Das Familienrecht sieht für solche Fälle einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss vor. Dieser folgt aus der Pflicht zur Solidarität in der Ehe und ist daher letztlich Bestandteil der Unterhaltspflicht. Die Regelungen gelten entsprechend auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Einen Kostenvorschuss kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte sowohl für Streitigkeiten untereinander, zum Beispiel für die Scheidung, als auch für bestimmte Auseinandersetzungen mit einem Dritten verlangen. Über Einzelheiten informiert Sie ein Rechtsanwalt.
Lässt sich der Anspruch auf Kostenvorschuss zeitnah durchsetzen, hat er Vorrang vor einer Unterstützung aus der Staatskasse (Prozesskostenhilfe).
Hinweis: Auch Kinder haben einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber ihren Eltern (auch gegenüber dem betreuenden Elternteil) oder gegenüber ihren Großeltern. Erkundigen Sie sich zu den Details im Einzelfall bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
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Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Öffnungszeiten
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
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U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
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U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
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U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
Ihr Rechtsanwalt berät Sie darüber, welche Unterlagen und Nachweise dem Antrag auf einstweilige Anordnung im Einzelfall beizufügen sind.
Voraussetzungen
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss bestehen.
- Es muss sich um einen Rechtsstreit in einer persönlichen Angelegenheit handeln (zum Beispiel eine Familiensache).
- Die Gewährung eines Prozesskostenvorschussanspruchs muss der Billigkeit entsprechen, wobei auf die Gesamtvermögensverhältnisse abzustellen ist.
- Die Auseinandersetzung muss ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft haben.
- Hierzu können beispielsweise Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Arbeitsgericht zählen, nicht jedoch Streitigkeiten aus früheren Ehen oder um Erbansprüche.
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein.
- Die Erfolgsaussicht ist das wichtigste Kriterium dafür, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenvorschuss haben. Das Gericht stellt eine Prognose, die aber keine überspannten Anforderungen enthält.
- die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.
- Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn Sie eine Unterhaltsklage anstreben, obwohl Ihr Ehepartner pünktlich und angemessen Unterhalt zahlt.
- der Berechtigte muss bedürftig sein
- Als bedürftig gelten Sie, wenn Sie die Kosten der Prozessführung nicht oder nur teilweise selbst aufzubringen vermögen. Die Anforderungen an die Bedürftigkeit beim Prozesskostenvorschuss sind zwar geringer als die für die staatliche Prozesskostenhilfe, doch müssen Sie in der Regel zunächst auf Ihr eigenes Vermögen zurückgreifen.
- der Verpflichtete muss leistungsfähig sein
- Dem zur Zahlung verpflichteten Ehe- oder Lebenspartner steht ein angemessener Selbstbehalt zu, der nicht gefährdet werden darf. Gleiches gilt für vorrangige Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder. Das Vermögen des Verpflichteten bleibt in der Regel unangetastet. Je nachdem wie leistungsfähig der Zahlungspflichtige ist, besteht unter Umständen auch nur ein teilweiser Anspruch auf Prozesskostenvorschuss. Ist er außer Stande, der Forderung im Ganzen nachzukommen, kann das Gericht auch eine Ratenzahlung zugestehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1360 a Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Umfang der Unterhaltspflicht)
§ 1361 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Unterhalt bei Getrenntlebenden)
§ 5 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - LpartG - (Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung)
§§ 114 bis 127 Zivilprozessordnung (ZPO) – Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
§ 231 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Unterhaltssachen
§ 1361 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - (Unterhalt bei Getrenntlebenden)
§ 5 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - LpartG - (Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung)
§§ 114 bis 127 Zivilprozessordnung (ZPO) – Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
§ 231 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Unterhaltssachen
Rechtsbehelf
Sollte Ihr Antrag (teilweise) abgelehnt werden, so können Sie hiergegen mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.
Verfahrensablauf
- Sollten Sie feststellen, dass Sie die Prozesskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, ob Ihnen Prozesskostenvorschuss oder -hilfe zusteht. Die Unterhaltsleistung Ihres Ehe- oder Lebenspartners hat in jedem Fall Vorrang.
- Wollen Sie einen Zuschuss geltend machen, dann erreichen Sie dies über einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dieser Aufgabe nimmt sich in aller Regel Ihr Rechtsanwalt an.
- Ob der Prozesskostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Möglicherweise stellt sich später heraus, dass der Vorschuss gar nicht gerechtfertigt war oder die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht mehr bestehen.
- So könnten Sie etwa als Antragsteller durch den Vermögensausgleich nach der Scheidung erheblich besser- gestellt sein als zuvor. Dann müssten Sie mit einer Rückzahlung rechnen.
- Dass ein Prozess verloren wurde, reicht für eine Rückforderung allein meist nicht aus.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Umgehend.
Kosten
Bei einem eigenständig geführten Gerichtsverfahren fallen je nach Streitwert Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren in unterschiedlicher Höhe an.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 25.09.2024
Stichwörter
Geld für Prozess vom Ehegatten