Ersatzschule Anerkennung

    staatliche Anerkennung einer Ersatzschule beantragen

    Als Träger einer genehmigten Ersatzschule können Sie die staatliche Anerkennung beantragen, um wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu vergeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigte Ersatzschule betreiben, können Sie die staatliche Anerkennung Ihrer Schule beantragen. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule müssen dann nicht mehr an den staatlichen Externenprüfungen teilnehmen. Mit der staatlichen Anerkennung erhält der Träger das Recht, wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu ergeben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    -       Antragsformular (siehe unter unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung"

    Voraussetzungen

    Sie stellen als Schulträger einen Antrag bei der Behörde für Schule und Berufsbildung, dass Ihrer Ersatzschule die staatliche Anerkennung verliehen wird.
     
    Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn die zuständige Schulaufsicht zu einer positiven Gesamtbetrachtung des bisherigen Schulbetriebs kommt. Die Anforderungen, die an die Genehmigung einer Ersatzschule gestellt werden, müssen dauerhaft erfüllt sein. Dies bedeutet: Die Ersatzschule muss sich im Hinblick auf
     
    • das Erreichen staatlicher Abschlüsse
     
    • die Lehrkräftequalifikation,
     
    • die sachliche und räumliche Ausstattung
     
    als gleichwertig zu einer entsprechenden staatlichen Schule darstellen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde für Schule und Berufsbildung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung mit dem unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung" 
    eingestellten Antragsformular.
     
    Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der dort genannten Stelle eingereicht werden.
     
    Die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Anerkennung durch schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Eine staatliche Anerkennung wird grundsätzlich mit Wirkung zum Beginn eines Schuljahres verliehen.

    Der vollständige Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule ist spätestens sechs Monate vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.

    Da das Schuljahr zum 1. August beginnt, muss der vollständige Antrag also bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. Sie ist auch abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der Mitwirkung des Schulträgers bei ggf. erforderlichen Nachfragen und Nachforderungen.

    Kosten

    Das Verfahren auf Verleihung der staatlichen Anerkennung ist gebührenpflichtig.
     
    Der Gebührenrahmen liegt derzeit (Stand Juli 2024) zwischen 1449 € und 2957 €.
     
    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.07.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en