• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Ersatzschule Anerkennung

staatliche Anerkennung einer Ersatzschule beantragen

Als Träger einer genehmigten Ersatzschule können Sie die staatliche Anerkennung beantragen, um wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu vergeben.

Beschreibung

Wenn Sie eine genehmigte Ersatzschule betreiben, können Sie die staatliche Anerkennung Ihrer Schule beantragen. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule müssen dann nicht mehr an den staatlichen Externenprüfungen teilnehmen. Mit der staatlichen Anerkennung erhält der Träger das Recht, wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu ergeben.

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Aktuelles

Behörde für Schule und Berufsbildung

Beschreibung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

-       Antragsformular (siehe unter unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung"

Voraussetzungen

Sie stellen als Schulträger einen Antrag bei der Behörde für Schule und Berufsbildung, dass Ihrer Ersatzschule die staatliche Anerkennung verliehen wird.
 
Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn die zuständige Schulaufsicht zu einer positiven Gesamtbetrachtung des bisherigen Schulbetriebs kommt. Die Anforderungen, die an die Genehmigung einer Ersatzschule gestellt werden, müssen dauerhaft erfüllt sein. Dies bedeutet: Die Ersatzschule muss sich im Hinblick auf
 
  • das Erreichen staatlicher Abschlüsse
 
  • die Lehrkräftequalifikation,
 
  • die sachliche und räumliche Ausstattung
 
als gleichwertig zu einer entsprechenden staatlichen Schule darstellen.
 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde für Schule und Berufsbildung

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung mit dem unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung" 
eingestellten Antragsformular.
 
Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der dort genannten Stelle eingereicht werden.
 
Die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Anerkennung durch schriftlichen Bescheid.

Fristen

Eine staatliche Anerkennung wird grundsätzlich mit Wirkung zum Beginn eines Schuljahres verliehen.

Der vollständige Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule ist spätestens sechs Monate vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.

Da das Schuljahr zum 1. August beginnt, muss der vollständige Antrag also bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. Sie ist auch abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der Mitwirkung des Schulträgers bei ggf. erforderlichen Nachfragen und Nachforderungen.

Kosten

Das Verfahren auf Verleihung der staatlichen Anerkennung ist gebührenpflichtig.
 
Der Gebührenrahmen liegt derzeit (Stand Juli 2024) zwischen 1449 € und 2957 €.
 
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand im Einzelfall.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 29.07.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en