Informationen zum Grundwasserschutz erhalten

    Grundwasserschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung der Qualität und Menge des Grundwassers. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Grundwasser ist das Wasser, das sich im Untergrund befindet. Es spielt eine zentrale Rolle im Wasserkreislauf und ist eine wichtige Ressource für Trinkwasser, Bewässerung und Industrie.
    Grundwasserschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Qualität und Menge des Grundwassers zu erhalten und zu schützen. Unter dieses Thema fallen verschiedene Verwaltungsdienstleistungen. Sie sollten sich an die zuständige Stelle für Grundwasserschutz wenden, wenn Sie zum Beispiel
    • einen Brunnen bohren möchten,
    • Grundwasser für private, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke entnehmen möchten,
    • eine vorübergehende Grundwasserabsenkung durchführen möchten,
    • Erdwärme (Geothermie) nutzen möchten,
    • ein Bauprojekt in einem Wasserschutzgebiet umsetzen möchten,
    • Abwasser in den Boden versickern lassen oder in das Grundwasser einleiten möchten,
    • Anzeichen für Verunreinigungen des Grundwassers in Ihrer Umgebung bemerken,
    • eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen müssen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art Ihres Anliegens müssen Sie andere Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend. Von Ihnen gefordert werden könnten:
    • Vollständig ausgefülltes Formular zur Antragstellung
    • Detaillierte Bau- oder Projektpläne Ihres Vorhabens
    • Beschreibung der eingesetzten Technik und Verfahren
    • Umwelt- oder hydrogeologische Gutachten
    • Berechnungen zur Menge der Wasserentnahme
    • Stellungnahmen von Fachbehörden
    • Pläne für die Überwachung der Grundwasserqualität
    • Nachweis der Umweltverträglichkeitsprüfung
    • Sicherheitskonzepte
    • Bereits vorhandene Genehmigungen oder Erlaubnisse
    Je nach Anliegen können weniger oder mehr Unterlagen notwendig sein.

    Voraussetzungen

    • Betroffenheit des Grundwassers.
    Je nach Anliegen können weitere Voraussetzungen bestehen. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
    § 9 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 Ziffer 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Der Verfahrensablauf variiert je nach Ihrem Anliegen. Hier ein allgemeiner Ablauf:
    • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf
    • Je nach Anliegen reichen Sie gegebenenfalls einen Antrag ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit und die fachlichen Auswirkungen des Antrags.
    • Gegebenenfalls werden weitere Stellen beteiligt.
    • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung und erteilt Ihnen gegebenenfalls einen Genehmigungsbescheid mit Auflagen.
    • Sie führen das Vorhaben gemäß den Auflagen durch.
    • Die zuständige Stelle überwacht gegebenenfalls die Einhaltung der Auflagen.
    • Gegebenenfalls müssen Sie einen Abschlussbericht einreichen.

    Fristen

    Es können Fristen gelten. Diese variieren je nach Art Ihres Anliegens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art Ihres Anliegens.

    Kosten

    Es können Kosten oder Gebühren anfallen. Diese variieren je nach Art Ihres Anliegens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Grundwasser am 17.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gewässerschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en