Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) bei der Öffentlichen Rechtsauskunft

    Sie fühlen sich durch eine öffentliche Stelle in Hamburg aufgrund Ihrer Behinderung benachteiligt? Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

    Beschreibung

    Die Schlichtungsstelle nach dem HmbBGG vermittelt bei Konflikten, in denen es um eine mögliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Behörden oder öffentliche Unternehmen der FHH geht. Ziel ist die Entwicklung einer gemeinsamen Lösung der Streitigkeit durch die betroffene Person und der betreffenden öffentlichen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Schlichtungsstelle ist unabhängig, handelt unparteiisch und bietet eine barrierefreie Kommunikation im Schlichtungsfall an. Ihre Vorsitzenden sind Volljuristinnen und Volljuristen mit ausgewiesener Erfahrung im Streitbeilegung und Mediationsverfahren. Sie steht allen Menschen mit Behinderung sowie bestimmten verbandsklageberechtigten Verbänden kostenfrei offen.
    Die betroffene Person oder der verbandsklageberechtigte Verein müssen das Antragsformular (erhältlich auf der Homepage oder bei der Geschäftsstelle) ausgefüllt bei der Schlichtungsstelle einreichen. Das Verfahren findet grundsätzlich schriftlich statt. Sollte ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein, kommt die Schlichtungsstelle auf Sie zu. Können sich die Parteien des Schlichtungsverfahrens nicht einigen, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Nehmen Sie und die betroffene öffentliche Stelle den Vorschlag an, endet das Schlichtungsverfahren. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Im Falle des Scheiterns bekommen Sie eine Bescheinigung. Das Verfahren kann jederzeit kostenfrei und ohne Begründung zurückgenommen werden.
    Wichtig: Das Schlichtungsverfahren ersetzt keinen Widerspruch oder Klage. Es ist ein zusätzliches Angebot, wie Sie bei einer wahrgenommenen Rechtsverletzung vorgehen können. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Rechtsbehelfsfristen haben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle)

    Aktuelles

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Beschreibung

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorstraße 14

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen das barrierearme Antragsformular sowie die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung ausgefüllt und eingereicht werden. Es reicht aus, wenn die Formulare elektronisch ausgefüllt werden.

    Voraussetzungen

    Sie direkt oder ein verbandsklageberechtigter Verein fühlen sich durch Behörden oder öffentliche Unternehmen der FHH benachteiligt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung von der Geschäftsstelle und vielleicht werden zum besseren Verständnis Nachfragen gestellt. Dafür ist es wichtig, dass Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit (Post- oder E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) angeben.
    Anschließend informieren die Schlichtenden die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt. Die öffentliche Stelle erhält dann einen Monat Zeit um sich zu äußern und kann in dieser Zeit auch den Streit für erledigt erklären. Sofern dieses nicht der Fall ist, versuchen die Schlichtenden mit Ihnen und der öffentlichen Stelle gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei findet das Verfahren grundsätzlich schriftlich statt. Sollte ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein, kommt die Schlichtungsstelle auf Sie zu.
    Können Sie sich nicht einigen, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Nehmen Sie und die betroffene öffentliche Stelle den Vorschlag an, endet das Schlichtungsverfahren. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Im Falle des Scheiterns bekommen Sie eine Bescheinigung. Das Verfahren kann jederzeit kostenfrei und ohne Begründung zurückgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Das Schlichtungsverfahren soll eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten.

    Kosten

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte die Schlichtungsstelle nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sein, soll nach Möglichkeit eine Verweisberatung durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schlichtungsstelle-HmbBGG am 11.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Barrierefreiheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en