Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) bei der Öffentlichen Rechtsauskunft

    Sie fühlen sich durch eine öffentliche Stelle in Hamburg aufgrund Ihrer Behinderung benachteiligt? Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

    Beschreibung

    Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hilft Ihnen, wenn Sie als Mensch mit Behinderung sich durch eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlen.

    Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, gemeinsam mit Ihnen und der betroffenen Behörde oder dem betroffenen öffentlichem Unternehmen eine Lösung für den Konflikt zu finden. Die Schlichtungsstelle ist dabei unabhängig und unparteiisch. Das Verfahren findet grundsätzlich schriftlich statt. Die Schlichtungsstelle bietet Ihnen dabei eine barrierefreie Kommunikation an. Die Vorsitzenden der Schlichtungsstelle sind Volljuristinnen und Volljuristen mit Erfahrung in Streitbeilegungs- und Mediationsverfahren. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle steht allen Menschen mit Behinderung sowie bestimmten verbandsklageberechtigten Verbänden offen. Sie müssen beantragen, dass die Schlichtungsstelle für Sie tätig wird.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle)

    Aktuelles

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Beschreibung

    Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorstraße 14

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

    Voraussetzungen

    • Sie sind Privatperson und haben eine Behinderung oder
    • Sie  sind ein verbandsklageberechtigter Verein
    • Sie fühlen sich durch Behörden oder öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13a Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) 
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GleichstbMGHA2020pP13a
    § 9 Verordnung über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Verordnung)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-%C3%96RAuskStVHA2011V3P9

    Rechtsbehelf

    Für das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der Schlichtungsstelle ein.
    • Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung von der Schlichtungsstelle.
    • Gegebenenfalls richtet die Schlichtungsstelle zum besseren Verständnis Nachfragen an Sie. Dafür ist es wichtig, dass Sie bei Ihrem Antrag mindestens eine Kontaktmöglichkeit (Post- oder E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) angeben.
    • Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel schriftlich durchgeführt. Sollte ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein, kommt die Schlichtungsstelle auf Sie zu.
    • Die Schlichtungsstelle informiert die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt.
    • Die betroffene öffentliche Stelle bekommt die Gelegenheit, sich innerhalb einer bestimmten Frist, zu dem Sachverhalt zu äußern und kann in dieser Zeit auch den Streit für erledigt erklären.
    • Sofern der Streit nicht für erledigt erklärt werden kann, versucht die Schlichtungsstelle, mit Ihnen und der öffentlichen Stelle gemeinsam eine Lösung zu finden.
    • Wenn Sie sich nicht mit der anderen Partei einigen kann, kann die Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
    • Wenn Sie und die betroffene öffentliche Stelle den Vorschlag annehmen, endet das Schlichtungsverfahren. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
    • Wird der Schlichtungsvorschlag von Ihnen und/oder der betroffenen Stelle nicht angenommen, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das Scheitern des Schlichtungsverfahrens.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Schlichtungsverfahren soll eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Schlichtungsstelle nicht für Ihr Anliegen zuständig ist, wird versucht, Sie an die richtige Stelle weiterzuleiten. (Verweisungsberatung)

    Das Schlichtungsverfahren ersetzt keinen Widerspruch oder eine Klage. Es ist ein zusätzliches Angebot, wie Sie bei einer wahrgenommenen Rechtsverletzung vorgehen können. Wenn Sie Fragen zu Rechtsbehelfsfristen haben, können Sie bei der Schlichtungsstelle nachfragen.

    Sie können das Verfahren jederzeit kostenfrei und ohne Begründung zurücknehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schlichtungsstelle-HmbBGG am 11.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Barrierefreiheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en