Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann müssen Sie hierfür ein Entgelt bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie
- Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnehmen oder ableiten
- Grundwasser entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Grundwasser
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.
Voraussetzungen
- Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder leiten Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ab oder
- Sie entnehmen Grundwasser oder fördern beziehungsweise leiten es zu tage oder leiten es ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.
Kosten
Für die Entnahme von Wasser fällt eine Gebühr nach Oberflächengewässergebührenordnung (OGewGebO) an.
Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt, fällt eine Verwaltungsgebühr nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Grundwasser am 12.08.2024