Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

    Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten? Dann müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    • Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.
    • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    Für oberirdische Gewässer:
    • Antragsformular
    • Erläuterungsbericht
    • Lageplan (M 1:5.000)
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
    • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
    • Nachweis, dass eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist
    • Grundstücksentwässerungsplan (nach DIN 1986-100: 2016-12, inklusive Einleitungsstellen)
    • Detailplan Einleitungsstelle
    Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
    • Vollmacht für Antragsteller oder Antragstellerin (wenn nicht Erlaubnisinhaber oder Erlaubnisinhaberin)
    • Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen
    • Datenblatt Drossel
    • Detailplan (mit Schnitten) Drossel
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung (inklusive Überflutungsnachweis und verwendeter KOSTRA-Regendaten)
    • Bewertung der Belastung des Niederschlagswassers und der Notwendigkeit der Behandlung (nach DWA-A 102-2)
    • Analyseergebnisse
    Für das Versickern von Niederschlagswasser: 
    • Antragsformular
    • Flurkartenauszug
    • Lageplan beziehungsweise Zeichnung der geplanten Baumaßnahme oder des Grundstückes mit Eintragung der zu entwässernden Flächen, der Regenwasserleitungen und Versickerungseinrichtungen (Maßstab mind. 1:500)
    • Hydraulische Berechnung (rechnerischer Nachweis gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138, dass die Versickerungsanlagen die voraussichtlich anfallenden Regenwassermengen aufnehmen können)
    • Angaben über Art und Größe (zum Beispiel Durchmesser, Gesamttiefe, Einlaufhöhe) der Versickerungseinrichtungen und Querschnittzeichnung / Prinzipskizze
    • Angaben über die Untergrundverhältnisse (zum Beispiel Bodenschichtenverzeichnis mit oberflächennahen Grundwasserständen / Baugrundbeurteilung beziehungsweise Baugrundauskunft des Geologischen Landesamte)
    In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Altanlagen in nachträglich besielten Straßenzügen) kann von den oben genannten Anforderungen nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Stelle abgewichen werden.

    Voraussetzungen

    • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so geringgehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
    • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
    § 9 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html
    § 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
    § 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
    § 54 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html
    § 57 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__57.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten einen Erlaubnis- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Kosten

    Für oberirdische Gewässer:
    Für die Einleitung von Niederschlagswasser fällt eine Gebühr nach an.
    Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt, fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.
     
    Für Grundwasser:
    Für die Antragsbearbeitung sowie Ausstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Die Anforderungen können Sie der Niederschlagswasserversickerungsverordnung entnehmen. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Behörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 12.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en